- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Frank
Stadt Herten Bauordnungsamt
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme in eine Hausakte ist auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-423
- Fax
- 02366 303-633
- bsb@herten.de
Baulastenauskunft
Einsicht in das Baulastenverzeichnis kann die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks verlangen sowie andere Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, wie z. B. Kaufinteresse, und über eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers verfügen.
Oder sind Sie Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer und möchten wissen, ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast liegt? Auch in diesem Fall füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden es an das Bauordnungsamt. Von Ihrer Ansprechperson erhalten Sie anschließend einen schriftlichen Nachweis darüber, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist.
Negativauskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- 30,00 €
Positivauskunft (unabhängig von der Anzahl der Baulasten) aus dem Baulastenverzeichnis
- zwischen 50,00 € und 150,00 €
- Baulastauskunft: Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- ggf. Baulastauskunft: Vollmacht für Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- ca. zwei Wochen
§ 85 Abs. 5 BauO NRW
Kontakt
Rathaus
Raum: 227
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
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