Baulastenauskunft

Einsicht in das Baulastenverzeichnis kann die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks verlangen sowie andere Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, wie z. B. Kaufinteresse, und über eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers verfügen.

Oder sind Sie Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer und möchten wissen, ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast liegt? Auch in diesem Fall füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden es an das Bauordnungsamt. Von Ihrer Ansprechperson erhalten Sie anschließend einen schriftlichen Nachweis darüber, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Negativauskunft aus dem Baulastenverzeichnis

  • 30,00 €

Positivauskunft (unabhängig von der Anzahl der Baulasten) aus dem Baulastenverzeichnis

  • zwischen 50,00 € und 150,00 €
  • Baulastauskunft: Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • ggf. Baulastauskunft: Vollmacht für Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • ca. zwei Wochen

§ 85 Abs. 5 BauO NRW

Bauordnungsamt, Baulastauskunft, Grundstück, Haus, Baulastenverzeichnis