Wohnungsnotfall

Bei einer fristlosen Kündigung Ihres Mietverhältnisses, einer Räumungsklage oder bestehenden Miet- oder Energieschulden steht Ihnen die Wohnungsnotstelle der Stadt Herten zur Verfügung. Die Hilfstellung bei drohendem oder bereits eingetretenem Wohnungsverlust richtet sich an alle betroffenen Hertener Bürgerinnen und Bürger.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • Einkommensnachweise, zum Beispiel Lohnabrechnungen, ALG-I-Bescheid, Jobcenter- oder Rentenbescheid
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag

Bei Mietkostenrückständen zusätzlich

  • Fristlose Kündigung
  • Schriftliche Bestätigung des Vermieters oder der Vermieterin, dass bei Übernahme der Rückstände das Mietverhältnis bestehen bleibt
  • Nachweis über Zeitraum und Höhe der Rückstände
  • Nachweis über Zahlung der laufenden Miete

Bei Energiekostenrückständen zusätzlich

  • Nachweis über Zahlung der laufenden Abschläge an die Stadtwerke
  • Mahnung mit Sperrandrohung bzw. Sperrankündigung
  • ca. vier Wochen
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Kontakt

Wohnungsnotstelle
zuständig für Buchstaben A - K 

Rathaus
Raum: UG 034
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 

Wohnungsnotstelle
zuständig für Buchstaben L - Z

Rathaus
Raum: UG 033
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.