Wohnberechtigungsschein

Um eine Sozial- oder zweckgebundene Wohnung anmieten zu können, müssen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen. Dieses Dokument wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Die Vergabe des Wohnberechtigungsscheins hängt von den Einkünften aller Personen ab, die in Ihrem zukünftigen Haushalt leben. 

Wenden Sie sich bei Interesse an einem Wohnberechtigungsschein zunächst an die zuständige Ansprechperson.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • je nach Wohnberechtigungsschein 5,00 € oder 10,00 €
  • ca. vier Wochen
Sozialamt, Wohnen, Miete, Einkommen, Wohnung, WBS, Sozialwohnung, Zinssenkungsantrag, Wohnberechigungsschein, Zinssenkung

Kontakt

Sachbearbeitung Öffentlich geförderter Wohnraum

Rathaus
Raum: UG 032
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.