- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Dodt
Stadt Herten Sozialamt
Montag
08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-278
- Fax
- 02366 303-226
- fachstelle-wohnen@herten.de
Wohnberechtigungsschein
Um eine Sozial- oder zweckgebundene Wohnung anmieten zu können, müssen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen. Dieses Dokument wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Die Vergabe des Wohnberechtigungsscheins hängt von den Einkünften aller Personen ab, die in Ihrem zukünftigen Haushalt leben.
Wenden Sie sich bei Interesse an einem Wohnberechtigungsschein zunächst an die zuständige Ansprechperson.
- je nach Wohnberechtigungsschein 5,00 € oder 10,00 €
- ca. vier Wochen
-
Beantragen Sie online einen Wohnberechtigungsschein.
-
Stellen Sie online einen Zinssenkungsantrag.
Kontakt
Rathaus
Raum: UG 032
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
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