Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht

Wenn das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen für Sie nicht möglich ist oder Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, können Sie beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht erhalten. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht zu beantragen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutzhelm tragen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • 20,00 €
  • ärztliches Attest
  • ca. 14 Tage

§ 46 (1) Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung

Ordnungsamt, Verkehr, Gurt, Helm, Gurtanlegepflicht, Helmpflicht, Sicherheit, Ausnahmegenehmigung, Befreiung

Kontakt

Verkehrsrechtliche Anordnungen und Erlaubnisse

Ordnungsamt
Raum: 09
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe