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Stadt Herten Sozialamt
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
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- 02366 303-504
- Fax
- 02366 303-226
- betreuungsbehörde@herten.de
Oppermann
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Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Schriftstück, in dem Sie einer anderen Person die Befugnis erteilen, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Wenn Sie beispielsweise aufgrund von Krankheit, einem Unfall, fortschreitendem Alter oder aus anderen Gründen Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, hat die bevollmächtigte Person die Möglichkeit, dies in Ihrem Namen zu tun, basierend auf der von Ihnen erteilten Vorsorgevollmacht.
Die Mitarbeitenden informieren Sie über alles Wissenswerte zum Thema und unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Nicht nur für Hertener Bürgerinnen und Bürger besteht zudem besteht die Möglichkeit, sich eine Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen zu lassen. Bei Bedarf bietet die Betreuungsbehörde auch Informationsvorträge zum Thema an.
Was ist sonst noch wissenswert?
- In welchen Bereichen Sie im Bedarfsfall vertreten werden möchten, legen Sie selbst fest. In der Regel umfasst eine Vorsorgevollmacht folgende Bereiche: Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten, Vermögenssorge, Post und Fernmeldeverkehr.
- Die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht erlischt in der Regel mit dem Tod, es sei denn, Sie haben in der Vorsorgevollmacht etwas anderes festgelegt. Zudem besteht sowohl für Sie als auch für Ihre bevollmächtigte Person jederzeit die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht zu widerrufen.
- Eine öffentliche Beglaubigung ist eine Bestätigung über die Echtheit Ihrer Unterschrift. Besonders im Rahmen von Immobiliengeschäften ist die öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht notwendig. Eine öffentliche Beglaubigung erlischt mit dem Tod. Sollte eine über Ihren Tod hinausgehende Unterschriftsbeglaubigung notwendig oder gewünscht sein, empfiehlt sich, eine notarielle Beglaubigung vornehmen zu lassen.
- Eine Vorsorgevollmacht ist immer vorrangig vor einem Betreuungsverfahren. Das bedeutet, dass eine bestehende rechtsgültige Vorsorgevollmacht ein Betreuungsverfahren entbehrlich macht.
Öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
- 10,00 €
Öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorsorgevollmacht: Formular
Kontakt
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Kurt-Schumacher-Straße 2
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