Beratung und Vergabe öffentlich geförderter Seniorenwohnungen

Öffentlich geförderte Seniorenwohnungen, auch bekannt als Servicewohnen, sind barrierefreie Wohnungen, die durch staatliche Förderungen unterstützt werden, um Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Servicewohnen ist eine Wohnform für Seniorinnen und Senioren, bei der neben einer altersgerechten Wohnung, Grundbetreuung und bei Bedarf zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden, um den Bewohnerinnen und Bewohnern so viel Selbstständigkeit wie möglich bei gleichzeitig so viel Unterstützung wie notwendig zu gewährleisten. 

In der Regel schließen die Mieterinnen und Mieter zwei separate Verträge ab. Der Mietvertrag regelt die Mietkonditionen, während der Servicevertrag eine verbindliche Servicepauschale umfasst, die grundlegende Leistungen wie die Benennung von Ansprechpersonen, Sozialangebote sowie kleinere Hausmeisterdienste beinhaltet.

Öffentlich geförderte Servicewohnungen
Die Vergabe der öffentlich geförderten Servicewohnungen erfolgt durch das Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) der Stadt Herten. Nach telefonischer Terminvereinbarung berät das BIP Sie persönlich, telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen eines Hausbesuches.

Frei finanzierte Servicewohnungen
Die Vergabe der frei finanzierten Servicewohnungen erfolgt eigenständig durch die Vermieterin oder den Vermieter. Nehmen Sie mit ihr oder ihm Kontakt auf.

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Servicewohnen

Kontakt

Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP)

Rathaus
Raum: 002
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Die Mitarbeitenden beraten Sie dann gerne persönlich, telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen eines Hausbesuches.

Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP)

Rathaus
Raum: 001
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Die Mitarbeitenden beraten Sie dann gerne persönlich, telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen eines Hausbesuches.

Rentenangelegenheiten

Rathaus
Raum: 003
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.