Gewässerschutz

Für den Gewässerschutz bei der Stadt Herten ist der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerschutzbeauftragte zuständig. Der Gewässerschutzbeauftragte steht als Ansprechperson für alle Belange des Gewässerschutzes im Rahmen geplanter Bauprojekte zur Verfügung. Er berät zu Strategien zur Reduzierung von Abwassermengen und zur Beseitigung von Mängeln, unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus überwacht er die städtischen Abwasseranlagen. Seine Aufgaben sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) klar definiert. Dieses Gesetz verpflichtet Betriebe oder Kommunen, die täglich mehr als 750 m³ Abwasser ableiten, zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Gewässerschutzbeauftragte, Wasserhaushaltsgesetz, Gewässerunterhaltung, Beratung

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Abteilungsleitung/
Städtisches Kanalnetz Planung und Neubau

Rathaus
Raum: 312
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

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