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Schwark
Rathaus Herten
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-421
- Fax
- 02366 303-229
- m.schwark@herten.de
Gewässerschutz
Für den Gewässerschutz bei der Stadt Herten ist der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerschutzbeauftragte zuständig. Der Gewässerschutzbeauftragte steht als Ansprechperson für alle Belange des Gewässerschutzes im Rahmen geplanter Bauprojekte zur Verfügung. Er berät zu Strategien zur Reduzierung von Abwassermengen und zur Beseitigung von Mängeln, unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus überwacht er die städtischen Abwasseranlagen. Seine Aufgaben sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) klar definiert. Dieses Gesetz verpflichtet Betriebe oder Kommunen, die täglich mehr als 750 m³ Abwasser ableiten, zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten.
Kontakt
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Raum: 312
Kurt-Schumacher-Straße 2
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