Führerschein beantragen
Möchten Sie einen Führerschein erwerben, umschreiben lassen oder wiedererlangen? Die Fahrschulen erhalten die notwendigen Anträge vom Straßenverkehrsamt. In der Regel reichen die Fahrschulen diese Anträge direkt beim Bürgerbüro ein, sodass Sie nicht persönlich im Rathaus erscheinen müssen.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Führerscheinanträge werden von Fahrschulen, vom Straßenverkehrsamt Marl und Bürgerbüro der Stadt Herten ausgehändigt bzw. aufgenommen.
- Beachten Sie, dass für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in den verschiedenen Klassen unterschiedliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen sind. Auskünfte über diese Anforderungen geben Fahrschulen, das Straßenverkehrsamt Marl und das Bürgerbüro.
- Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte maximal sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Für die Bearbeitung und Ausstellung der Führerscheine ist das Straßenverkehrsamt Marl zuständig.
- Ausnahmen vom vorgeschriebenen Mindestalter können bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) von den Führerscheinstellen erteilt werden. Eine Antragstellung ist nur direkt beim Straßenverkehrsamt Marl möglich.
- Anträge für Umschreibungen, z. B. von Sonderfahrerlaubnissen, können beim Bürgerbüro der Stadt Herten oder beim Straßenverkehrsamt Marl gestellt werden, ebenfalls Anträge auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Versagung, Widerruf oder Entziehung.
Bei persönlicher Abgabe des Führerscheins bei einem Fahrverbot im Ordnungsamt:
- Führerschein
- Bußgeldbescheid von der zuständigen Kommune oder des Kreises
Bei persönlicher Abholung des Führerscheins nach einem Fahrverbot im Ordnungsamt:
- Personalausweis
- ggf. Führerschein: Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins
- ca. vier Wochen