Fahrverbot

Ist Ihnen ein Fahrverbot von maximal drei Monaten auferlegt worden? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Führerschein bei den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes (Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten) abzugeben und ihn nach dieser Zeit (frühestens einen Tag vor Ablauf des Fahrverbots) dort wieder abzuholen. Bei Abgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, bei Abholung eine Bestätigung über das vollstreckte Fahrverbot.

Vollmacht

  • Ihren Führerschein kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person abholen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Bei persönlicher Abgabe des Führerscheins bei einem Fahrverbot im Ordnungsamt:

  • Führerschein
  • Bußgeldbescheid von der zuständigen Kommune oder des Kreises

Bei persönlicher Abholung des Führerscheins nach einem Fahrverbot im Ordnungsamt:

  • Personalausweis
  • ggf. Führerschein: Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins
  • ca. vier Wochen
Bürgerbüro, Führerschein, Fahrerlaubnis, Erteilung, Umschreibung, Wiedererteilung

Kontakt

Geschwindigkeitsverstöße

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Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

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