Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist verantwortlich für die finanzielle und verwaltungsmäßige Umsetzung der Jugendhilfeleistungen gemäß dem 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Daher arbeitet sie eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, den Sozialen Fachdiensten wie der Eingliederungshilfe, dem Pflegekinderdienst, den Vormundschaften, der Unterhaltsvorschusskasse und der Jugendhilfe im Strafverfahren zusammen.

Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe

  • Steuerung der verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung und die Sicherstellung, dass diese fachlich und rechtmäßig erfolgen.
  • Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, das Erteilen von Bescheiden sowie die Abwicklung der Kosten.
  • Sicherstellung Kosten für Hilfen korrekt verteilt und erstattet werden, einschließlich der Berechnung möglicher Kostenbeiträge der Sorgeberechtigten bei stationären Unterbringungen.
     

Welche Leistungen bietet die wirtschaftliche Jugendhilfe an?

  • Übernahme der Entgelte zum Unterhalt und zur Krankenhilfe bei der Fremdunterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen.
  • Finanzielle Unterstützung bei Sonderaufwendungen, wie besondere therapeutische Maßnahmen, spezielle Bildungsangebote oder außergewöhnliche Betreuungskosten in Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegestellen
  • Übernahme der Kosten bei der Betreuung dieser Personengruppen im Rahmen von ambulanten und teilstationären Hilfen.
  • Finanzielle Abwicklung der personen- und einrichtungszentrierten Leistungen der Eingliederungshilfen für Menschen unter 18 Jahren.
  • Gewährung von Krankenhilfen bei der Unterbringung in Heim- und Vollzeitpflege.
  • Einmalige Leistungen an Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger im Falle der Fremdunterbringung.
  • Annex-Leistungen nach dem SGB VIII.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Jugendamt, Kosten, Kostenbeitrag, Finanzen, Bewilligung, Kinder, Jugendliche

Kontakt

Rathaus-Nebengebäude
Raum: 513
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 

Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Rathaus-Nebengebäude
Raum: 516
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 

Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Rathaus-Nebengebäude
Raum: 515
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 

Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Rathaus-Nebengebäude
Raum: 516
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12.30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 

Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Rathaus-Nebengebäude
Raum: 517
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 

Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Rathaus-Nebengebäude
Raum: 517
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.