Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Ausgleichsabgabe gemäß § 185 SGB IX und § 19 SchwbAV

Die Ausgleichsabgabe ist eine Form der finanziellen Hilfe für bestimmte Arbeitnehmergruppen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln wird die Integration in den Arbeitsmarkt gefördert und die Beschäftigungschancen verbessert.

Im Serviceportal können Sie online einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Ausgleichsabgabe gemäß § 185 Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Verbindung mit § 19 der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) bei der Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf der Stadt Herten stellen.

Nach der automatischen Übermittlung Ihres Antrags an die Fachstelle wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten Unsicherheiten bezüglich möglicher beantragter Hilfsmittel oder beim Ausfüllen des Antrags bestehen, wenden Sie sich an die zuständige Ansprechperson.

Voraussetzungen

  • Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen schwerbehindert oder gleichgestellt sein.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in einem Arbeitsverhältnis stehen.
  • Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Ausgleichsabgabe entrichtet haben.

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  • Feststellungsbescheid
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kostenvoranschlag

§ 185 SGB IX i.V.m. § 19 SchwbAV

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Kontakt

Schwerbehinderte im Berufsleben/Personalratsmitglied

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Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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