Gegenstände, die nicht in die Abfalltonne gehören, können bei der Entsorgung erhebliche Gefahren verursachen. Aktuelle Vorfälle in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass Fehlwürfe nicht nur zu Schäden an Sammelfahrzeugen führen, sondern auch die Sicherheit der Mitarbeitenden beim Zentralen Betriebshof Herten (ZBH) gefährden.
„Falsche Abfälle können für Mitarbeitende der Müllabfuhr gefährlich werden. 2024 wurde in Oer-Erkenschwick ein Müllwerker durch falsch entsorgte Salpetersäure schwer verletzt. In Dortmund beschädigte ein falsch entsorgter Randstein ein Müllfahrzeug und in Herten führte zuletzt eine vermutlich falsch entsorgte E-Zigarette mit Lithium-Ionen-Akku zu einem Fahrzeugbrand“, erklärt Andrea Hütter, Abfallberaterin beim ZBH.
Viele Menschen unterschätzen, welche Risiken bereits ein einzelner Fehlwurf mit sich bringen kann. Das Presswerk eines Müllfahrzeugs ist für die vorgesehene Abfallart ausgelegt – nicht für Baumaterialien, Akkus oder Problemstoffe.
Diese Gegenstände gehören nicht in die Abfalltonne:
- Batterien und Akkus, beispielsweise aus E-Zigaretten, Mobiltelefonen oder Werkzeugen: Es besteht Brand- und Explosionsgefahr.
- Chemikalien, Farben und Lacke: Sie können giftige Dämpfe freisetzen und eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.
- Scharfe oder schwere Gegenstände: Sie können Müllwerker verletzen oder Sammelfahrzeuge beschädigen.
- Heiße Asche: Sie kann im Sammelfahrzeug Brände verursachen.
ZBH gibt Hinweise zur richtigen Entsorgung
Die richtige Entsorgung von Problemstoffen und anderen Gegenständen ist in vielen Fällen unkompliziert. Der Umweltbrummi nimmt Chemikalien, Farben und Lacke kostenfrei entgegen. Die Termine sind auf der Internetseite der Stadt Herten unter www.herten.de/zbh/umweltbrummi zu finden.
Batterien und Klein-Akkus können kostenfrei am Wertstoffhof abgegeben werden. Vor der Abgabe sollten die Kontakte mit einem Klebestreifen abgeklebt werden. Auch der Einzelhandel ist zur Rücknahme von Batterien und Akkus verpflichtet. Dort können beispielsweise auch Autobatterien und Fahrradakkus abgegeben werden, die der ZBH aktuell nicht annimmt.
Steine und andere mineralische Baustoffe können beim ZBH fachgerecht entsorgt werden. Für scharfe und spitze Gegenstände sind geeignete Entsorgungsbehälter zu verwenden. Alternativ müssen sie vor der Entsorgung so verpackt oder behandelt werden, dass keine Verletzungsgefahr entsteht.
Asche darf über die Restmülltonne entsorgt werden, muss jedoch vollständig abgekühlt sein. Im Zweifel sollte die Asche länger auskühlen und vorsichtig mit Wasser befeuchtet werden.
„Die Vorfälle der vergangenen Jahre zeigen, dass falsche Entsorgung schnell zu gefährlichen Situationen führen kann. Jeder und jede Einzelne kann dazu beitragen, solche Situationen zu vermeiden, indem Abfälle richtig getrennt und Problemstoffe über die dafür vorgesehenen Wege entsorgt werden“, so Frau Andrea Hütter abschließend.