Stadt Herten fördert Solarenergie, Heizungstausch und Baumpflanzungen

Die Stadt Herten setzt ihre erfolgreichen Klimaschutzmaßnahmen fort und unterstützt Bürgerinnen und Bürger auch im Jahr 2025 mit drei attraktiven Förderprogrammen. Ob Solarstrom vom eigenen Dach, Austausch alter Kohleheizungen oder die Anpflanzung heimischer Laub- und Obstbäume auf privaten und gewerblichen Grundstücken: Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu senken, erneuerbare Energien auszubauen und das Stadtklima durch mehr Grünflächen zu verbessern.

Die Stadt Herten setzt ihre erfolgreichen Klimaschutzmaßnahmen fort und unterstützt Bürgerinnen und Bürger auch im Jahr 2025 mit drei attraktiven Förderprogrammen. Ob Solarstrom vom eigenen Dach, Austausch alter Kohleheizungen oder die Anpflanzung heimischer Laub- und Obstbäume auf privaten und gewerblichen Grundstücken: Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu senken, erneuerbare Energien auszubauen und das Stadtklima durch mehr Grünflächen zu verbessern. |

„Wir wollen, dass Klimaschutz für alle Hertenerinnen und Hertener machbar und attraktiv ist. Deshalb setzen wir auf niederschwellige Förderungen, die nicht nur der Umwelt, sondern auch den Menschen direkt zugutekommen – ob durch niedrigere Energiekosten, saubere Luft oder ein grüneres Stadtbild“, erklärt Stephan Rath, Abteilungsleiter des Bereiches Umwelt und Klima der Stadt Herten.

Photovoltaikanlage

Bereits angelaufen ist die Förderung von Photovoltaikanlagen, mit der Eigentümerinnen und Eigentümer sauberen Solarstrom erzeugen, Energiekosten senken und unabhängiger von Strompreisschwankungen werden können. Die Stadt Herten unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung von Dach-Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 5 kWp auf Wohngebäuden oder Vereinsräumen. Der Zuschuss für den Kauf einer Photovoltaikanlage beträgt 400 Euro und für das Pachten 200 Euro. Für das Jahr 2025 befinden sich noch rund 13.000 Euro im Fördertopf.

Die Förderung läuft bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Fördertopf ausgeschöpft ist, oder endet spätestens am 30. November 2025. Detaillierte Informationen rund um das Thema Photovoltaik sowie zur Antragstellung sind unter www.herten.de/stadtgestaltung/klima-und-umwelt/foerderprogramme/pv-als-dachanlage zu finden.

Austausch alter Kohleheizung

Ab Montag, 1. September, wird auch der Austausch alter Kohleheizungen gefördert. Denn in einigen Siedlungsbereichen Hertens werden noch Kohleöfen genutzt – ein Relikt aus der Bergbauzeit. Der Umstieg auf moderne, klimafreundliche Heizsysteme senkt nicht nur den CO₂-Ausstoß, sondern verbessert auch die Luftqualität und den Wohnkomfort. 5.000 Euro sind für dieses Jahr im Fördertopf, pro Antrag werden 70 Prozent des Anschaffungspreises der neuen Heizung, maximal 1.000 Euro, gefördert. Als Förderbedingung ist vor Antragstellung eine Energieberatung erforderlich. Hertenerinnen und Hertener, die ihre alte Kohleheizung austauschen möchten, können sich dafür kostenfrei an die Hertener Stadtwerke (Telefon: 02366 307123, E-Mail: kundenservice@​herten.de) oder an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Telefon: 0211 33996555, Homepage: www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung) wenden.

Auch diese Förderung läuft bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Fördertopf ausgeschöpft ist, oder endet spätestens am 30. November 2025. Alle Informationen rund um das Thema Kohleheizungsaustausch sowie zur Antragstellung erhalten Interessierte unter www.herten.de/stadtgestaltung/klima-und-umwelt/foerderprogramme/kohleheizungstausch.

Baumpflanzung

Bäume spenden Schatten, kühlen durch Verdunstung, mindern Feinstaubbelastung und bieten Lebensraum für viele Tierarten. Die Hitzewellen und extremen Dürreperioden seit 2018 führten nicht nur zu Schäden bei städtischen und privaten Grünflächen, sondern auch zu einer gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung, insbesondere in den Hitzeinseln der städtischen Bereiche mit hohem Versiegelungsgrad, wenig Grünflächen und Baumbestand. Die Stadt Herten fördert deshalb ab Montag, 15. September, die Anpflanzung heimischer Laub- und Obstbäume auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Voraussetzung der Förderung ist, dass Gesamtkosten in Höhe von mindestens 100 Euro entstehen, maximal werden 500 Euro bezuschusst. Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 5.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.

Diese Förderung läuft bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Fördertopf ausgeschöpft ist, oder endet spätestens am 31. Dezember 2025. Detaillierte Informationen rund um das Thema Baumpflanzung sowie zur Antragstellung sind unter www.herten.de/stadtgestaltung/klima-und-umwelt/foerderprogramme/baumpflanzung zu finden.

Die Anträge für die Förderungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet, sodass es sich bei Interesse lohnt, sie schnell einzureichen. Bürgerinnen und Bürgern, die noch weitere Fragen zu den Förderprogrammen haben, können diese an die städtischen Mitarbeitenden des Bereiches Umwelt und Klima per E-Mail an umwelt@​herten.de richten.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de