Olympia-Bewerbung: Hertenerinnen und Hertener können entscheiden

Ob sich die Stadt Herten an einer Olympia-Bewerbung beteiligt, haben abstimmungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger in der Hand – dank eines entsprechenden Ratsbürgerentscheids. Die Fragestellung dazu lautet: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Herten gemeinsam mit der Stadt Recklinghausen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“ Das Ergebnis wird nach Auszählung am 19. April 2026 bekannt gegeben.

Wer darf abstimmen?
Abstimmen dürfen alle Personen, die am Tag des Ratsbürgerentscheids die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Zudem müssen die Abstimmenden mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens 16 Tagen vor der Abstimmung in der Stadt wohnen. Wer mehrere Wohnungen besitzt, muss in Herten seine Hauptwohnung haben. Für ca. 46.000 Hertenerinnen und Hertener trifft dies zu, und sie sind somit berechtigt, ihre Stimme abzugeben.

Wie wird abgestimmt?
Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief.
Voraussichtlich im Laufe der 11. Kalenderwoche – also zwischen Montag, 9. März, und Samstag, 14. März 2026 – erhalten alle abstimmungsberechtigten Hertenerinnen und Hertener ihre Abstimmungsbenachrichtigung per Post. Um an der Abstimmung teilnehmen zu können, wird ein Stimmschein benötigt. Der Antrag für diesen Stimmschein befindet sich auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung.

Wie kann der Antrag zur Erteilung des Stimmscheines eingereicht werden?
Der Stimmschein kann auf verschiedenen Wegen beantragt werden.

Entweder schriftlich
Wer sich für die schriftliche Antragstellung entscheidet, sollte den Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben. Danach legt er den ausgefüllten Antrag in einen Briefumschlag, der ausreichend frankiert und adressiert werden muss, und wirft ihn in einen Briefkasten ein. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag unfrankiert in den Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses zu werfen oder ihn bei den Mitarbeitenden an der Rathaus-Infotheke abzugeben.

Der Stimmschein kann auch per E-Mail an wahlbuero@​herten.de beantragt werden. Dazu benötigt das Team des Wahlbüros folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Adresse.

oder via QR-Code
Bürgerinnen und Bürger können den Stimmschein auch über den QR-Code in der Abstimmungsbenachrichtigung anfordern.

oder über die Homepage der Stadt Herten
Den Antrag auf Erteilung des Stimmscheins finden Hertenerinnen und Hertener voraussichtlich von Montag, 23. März, bis Dienstag, 14. April, online als Link auf www.herten.de/ratsbuergerentscheid-olympia.

oder im Abstimmungsbüro im Rathaus
Die Stadt Herten richtet ab Montag, 23. März, im Rathaus ein Abstimmungsbüro ein. Im Raum 301 können Bürgerinnen und Bürger, die den Antrag und ihren gültigen Personalausweis dabeihaben, zu den regulären Öffnungszeiten ihre Abstimmungsunterlagen abholen und direkt vor Ort für oder gegen die Olympia-Bewerbung abstimmen. Für diejenigen, die an einem Samstag ins Abstimmungsbüro kommen möchten, gibt es eine spezielle Gelegenheit am 11. April. An diesem Tag ist das Büro von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Die letzte Gelegenheit, im Raum 301 abzustimmen, ist am Freitag, 17. April, 15 Uhr.

Informationen zum Stimmschein
Hertenerinnen und Hertener, die ihren Stimmschein schriftlich, via QR-Code oder online beantragen, werden ihre Abstimmungsunterlagen per Post erhalten. Die Rücksendung dieser Abstimmungsunterlagen ist im Bereich der Deutschen Post entgeltfrei.

Den Stimmbrief können Bürgerinnen und Bürger auch im Rathaus an der Infotheke oder im Abstimmungsbüro zu den regulären Öffnungszeiten abgeben oder ihn alternativ auch jederzeit in den Rathausbriefkasten einwerfen. Damit ihre Stimme auch zählt, sollten sie darauf achten, dass ihr Stimmbrief bis zum Abstimmungstag am 19. April bis 12 Uhr im Rathaus der Stadt Herten eingeht. Später eingegangene Stimmbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

Was kann man tun, wenn man Unterlagen nicht oder nur unvollständig erhalten hat?
Wenn Bürgerinnen und Bürger, die sich für abstimmungsberechtigt halten, bis Mittwoch, 18. März, keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, sollten sie sich schnellstmöglich an das Team des Wahlbüros wenden. Es ist während der Rathaus-Öffnungszeiten per E-Mail an wahlbuero@​herten.de oder telefonisch unter 02366 303-988 erreichbar.

Auch diejenigen, die ihren Stimmschein beantragt hatten, aber gar keine oder unvollständige Unterlagen erhalten haben, sollten sich so früh wie möglich bei den Mitarbeitenden des Wahlbüros melden. Denn die postalische Zustellung der Stimmschein-Unterlagen benötigt einige Tage. Die Mitarbeitenden des Wahlbüros können sie nur bis zum 14. April versenden, um eine fristgerechte Zustellung zu gewährleisten. Nach dem 14. April haben Hertenerinnen und Hertener aber weiterhin die Möglichkeit, im Abstimmungsbüro direkt ihre Stimme abzugeben oder den Stimmbrief an der Infotheke abzugeben oder ihn in den Rathaus-Briefkasten zu werfen.

Mehr Infos zum Ratsbürgerentscheid Olympia erhalten Interessierte unter www.herten.de/ratsbuergerentscheid-olympia.

 

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de