In der Riedstraße gilt ab sofort ein eingeschränktes Halteverbot: Betroffen sind die Bereiche zwischen der Kreuzung Riedstraße/Feldstraße (L638) und der Gabelung Riedstraße/Backumer Straße.
Mit der Einrichtung des eingeschränkten Haltverbots im Landschaftsschutzgebiet soll trotz geringer Breite der Straße sichergestellt werden, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge die Riedstraße auch weiterhin Insbesondere für die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sicher und ohne Behinderungen passieren können.
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neue Beschilderung zu beachten und die entsprechenden Bereiche künftig freizuhalten.