Verfahrenslotsin

Die Verfahrenslotsin der Stadt Herten unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis einschließlich 26 Jahren) mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sowie deren Familien und Erziehungsberechtigten, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfen haben.

Mögliche Anliegen

  • Wer ist für die benötigte Leistung zuständig?
  • Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?
  • Was wird für den Antrag benötigt?
  • Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen.
  • Unterstützung bei Antragsablehnung.
  • Weitere Fragen zum Thema Eingliederungshilfe.

Hinweis: Die Verfahrenslotsin trifft keine Entscheidungen über Anträge und Leistungen, sondern führt gemeinsam mit den Betroffenen Gespräche über deren Wünsche und den individuellen Hilfebedarf.

Familienberatung, Familienhilfe, Hilfe für Kinder, Kinderschutz, Jugendamt, Behinderung

Kontakt

Rathaus-Nebengebäude
Raum: 520
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.