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Sondernutzung zur Errichtung von E-Ladesäulen

Die Stadt Herten fördert den Auf- und Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum. Für die Errichtung und den Betrieb von E-Ladesäulen benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet Herten regelt die Verfahrensabläufe sowie die technischen und rechtlichen Anforderungen. 

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie das Verteilungsverfahren sind in der Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen unter Ziffer 5 und 6 detailliert beschrieben. 

  • Die Antragstellung samt Einreichen der erforderlichen Unterlagen unter Angabe des Standorts erfolgt digital als PDF-Dokument an ordnung-sondernutzung@​herten.de.

  • Erst mit Erteilung der Sondernutzungserlaubnis darf mit dem Ausbau der E-Ladesäule nebst Zuleitungen begonnen werden. 

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Monatsgebühr

  • 4,00 € pro E-Ladesäulenstandort
  • Sondernutzung zur Errichtung von E-Ladesäulen: Antrag 
  • Sondernutzung zur Errichtung von E-Ladesäulen: Checkliste (Anlagen, wie in der Checkliste angegeben)
Ordnungsamt, Sondernutzung, Genehmigung, Sondernutzungsgenehmigung, Verkehrsfläche, öffentliche Fläche, E-Ladesäule aufstellen, Ladesäule beantragen, Wallbox im öffentlichen Raum, Elektroladestation errichten, Ladepunkt genehmigen, E-Auto Ladestation, öffentliche Ladesäule

Kontakt

Verkehrsrechtliche Anordnungen und Erlaubnisse

Ordnungsamt
Raum: 09
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. 
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:

Online-Terminvergabe