- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
Schmidt-Beermann
Stadt Herten Ordnungsamt
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Paschenbergstraße 2 a 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-415
- Fax
- 02366 303-495
- ordnung-verkehr@herten.de
Sondernutzung zur Errichtung von E-Ladesäulen
Die Stadt Herten fördert den Auf- und Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum. Für die Errichtung und den Betrieb von E-Ladesäulen benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet Herten regelt die Verfahrensabläufe sowie die technischen und rechtlichen Anforderungen.
Was ist sonst noch wissenswert?
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie das Verteilungsverfahren sind in der Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen unter Ziffer 5 und 6 detailliert beschrieben.
Die Antragstellung samt Einreichen der erforderlichen Unterlagen unter Angabe des Standorts erfolgt digital als PDF-Dokument an ordnung-sondernutzung@herten.de.
Erst mit Erteilung der Sondernutzungserlaubnis darf mit dem Ausbau der E-Ladesäule nebst Zuleitungen begonnen werden.
Monatsgebühr
- 4,00 € pro E-Ladesäulenstandort
- Sondernutzung zur Errichtung von E-Ladesäulen: Antrag
- Sondernutzung zur Errichtung von E-Ladesäulen: Checkliste (Anlagen, wie in der Checkliste angegeben)
Kontakt
Ordnungsamt
Raum: 09
Paschenbergstraße 2 a
45699
Herten
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|---|---|
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| Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Terminvereinbarungen für Gewerbemeldungen sowie für Abgabe oder Abholung des Führerscheins nach Geschwindigkeitsverstößen sind auch online möglich: