Richtlinienförderung zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

Die Stadt Herten fördert mit einem finanziellen Zuschuss verschiedene Angebote von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Dies können Veranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendbildung, der Freizeit und Erholung oder der Elternarbeit sein, immer mit dem Ziel, ein breites Angebot für Hertener Kinder, Jugendliche und deren Familien zu ermöglichen.

Nach einer Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen persönlich zur Verfügung.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Der Zuschuss kann nur anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gewährt werden.
Jugendamt, Förderung, Verbandsarbeit, Zuschuss, Vereinszuschuss, Vereinsarbeit, Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
Vereinsarbeitzuschuss
Zuschuss zur Vereinsarbeit

Kontakt

Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

Rathaus-Nebengebäude
Raum: UG 028
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.