- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Möller-Lohoff
Rathaus Herten
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-477
- Fax
- 02366 303-637
- a.moeller-lohoff@herten.de
Richtlinienförderung zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
Die Stadt Herten fördert mit einem finanziellen Zuschuss verschiedene Angebote von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Dies können Veranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendbildung, der Freizeit und Erholung oder der Elternarbeit sein, immer mit dem Ziel, ein breites Angebot für Hertener Kinder, Jugendliche und deren Familien zu ermöglichen.
Nach einer Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen persönlich zur Verfügung.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Der Zuschuss kann nur anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gewährt werden.
In der Infobroschüre im Download-Bereich finden Sie alle Informationen zu den Richtlinien und den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung.
§§ 11, 12 i. V. m. § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII)
Informationsbroschüre: Richtlinienförderung zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (PDF | 1 MB)
Kontakt
Rathaus-Nebengebäude
Raum: UG 028
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
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