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- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Enning
Stadt Herten Bürgerbüro
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08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-500
- Fax
- 02366 303-618
- buergerbuero@herten.de
Erdogmus
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An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
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- 02366 303-500
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Ghazal
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An Brückentagen geschlossen.
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Kleiber
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Unland
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Melderegisterauskunft
Aus diesem Register können Auskünfte an Privatpersonen oder andere nicht öffentliche Stellen erstellt werden. Es bietet Informationen über eine bestimmte Person, einschließlich Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Die Mitarbeitenden des Bürgerbüros erteilen auch Archivauskünfte und sind für die örtliche Ermittlung zuständig.
Einfache Melderegisterauskunft
- Sie liefert Daten zu Vor- und Nachnamen, akademischen Graden, aktuellen Anschriften und Sterbefällen. Eine einfache Melderegisterauskunft erfolgt nur, wenn die anfragende Person oder Stelle versichert, die Daten nicht für Werbung oder Adresshandel zu verwenden. Bei gewerblichem Bedarf muss der genaue Zweck angegeben werden.
Erweiterte Melderegisterauskunft
- Wer ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nachweisen kann, erhält eine erweiterte Registerauskunft, die Informationen zu Geburtsdatum und -ort, früheren Namen, Familienstand, früheren Anschriften, Einzugs- und Auszugsdaten, sowie Angaben zu gesetzlichen Vertretern und Ehepartnern umfasst. Bei Versterben im Ausland ist ebenfalls ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, etwa durch einen Vollstreckungsbescheid.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Eine Melderegisterauskunft ist zulässig, wenn die Identität der Person eindeutig aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift festgestellt werden kann.
- Für die Erteilung der Auskunft wird grundsätzlich der Datenbestand der vergangenen fünf Jahre zugrunde gelegt.
- Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich genannte Einwohner ist ein Nachweis des öffentlichen Interesses erforderlich, z. B. durch eine Bescheinigung des Innenministers des jeweiligen Bundeslandes.
Hinweis: Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
einfache Melderegisterauskunft
- 11,00 €
erweiterte Melderegisterauskunft
- 15,00 €
Archivauskünfte
- 30,00 €
örtliche Ermittlung
- 80,00 €
Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro:
- Personalausweis oder Reisepass
- einfache Melderegisterauskunft: Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft oder erweiterte Melderegisterauskunft: Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft
Bei schriftlicher Beantragung:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- einfache Melderegisterauskunft: Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft oder erweiterte Melderegisterauskunft: Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft
- Nachweis über die eingezahlte Gebühr, z. B. mit beigefügtem Verrechnungsscheck oder Umsatzdetails der Überweisung auf folgendes Konto der Stadt Herten bei der Sparkasse Vest Recklinghausen:
- IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50, SWIFT-BIC: WELADED1REK, Verwendungszweck: Melderegisterauskunft, Kassenzeichen 51200012
§§ 44, 45 Bundesmeldegesetz
Kontakt
Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
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Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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