Haftpflichtschaden

Bei allgemeinen Haftpflichtschäden, die durch das Verschulden der Stadt Herten oder der Mitarbeitenden verursacht werden, haben Sie das Recht auf Schadenersatz. Reichen Sie dazu die Schadensmeldung sowie Ihre Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung ein. Die städtische Haftpflichtversicherung wird dann prüfen, ob ein Anspruch auf Schadensregulierung besteht. 

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Rathaus
Raum: 339
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.