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Fischereischein

Um die Fischerei ausüben zu können, ist der Besitz eines gültigen Fischereischeins erforderlich. Seit dem 1. Juli 2026 wird in Nordrhein-Westfalen der digitale Fischereischein ausgestellt. Er ersetzt den bisherigen Papierfischereischein und wird wahlweise als Scheckkarte mit NFC-Chip oder als digitales Zertifikat für das Smartphone ausgegeben.

Bereits ausgestellte Fischereischeine nach dem bisherigen Muster behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablauf. Wer die Fischerprüfung oder einen Fischereischein bereits vor dem 1. Juli 2026 erworben hat, muss den bisherigen Fischereischein einmalig gegen den neuen digitalen Fischereischein austauschen.

Der Fischereischein wird künftig unbefristet ausgestellt. Die Gültigkeit ergibt sich – wie bisher – durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Über die gezahlte Fischereiabgabe wird ein digitaler Nachweis erstellt, der auch in ausgedruckter Form gültig ist.

Wie können Sie den Fischereischein beantragen?

  • persönlich im Bürgerbüro 
  • online über den Bereich „Formulare“

Online-Antrag
Personen, die ihre Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 bestanden haben, können den digitalen Fischereischein auch online über die BundID mit eID-Funktion beantragen. Die Online-Beantragung, hier unter Formulare, ist kostengünstiger und rund um die Uhr möglich.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Digitaler Fischereischein

  • 30,00 €

Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr

  • 22,00 €

Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre

  • 50,00 €

Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein)

  • 32,00 €

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die abgelegte Fischerprüfung oder vorhandener Fischereischein
  • Über diesen Onlinedienst können Sie die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder die Ersatzausstellung eines Fischereischeins (z. B. nach Verlust oder nach einer Namensänderung) beantragen.

Bürgerbüro, Fischereischein, Ausstellung, Jahresfischereischein, Fünfjahresfischereischein, Jugendfischereischein, Sonderfischereischein

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe