Erschließungsbeiträge

Um ein Grundstück baureif zu machen, werden im Vorfeld verschiedene Maßnahmen getroffen. Dazu zählt die Schaffung von Straßen, Gehwegen, Beleuchtung, Abwasser- und Wasserversorgungssystemen sowie von anderen notwendigen Einrichtungen, die für die Nutzung eines Grundstücks erforderlich sind. Dafür fallen Gebühren, die sogenannten Erschließungsbeiträge, an, die von Ihnen als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer erhoben werden. 

Die Höhe der Erschließungsbeiträge kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Grundstücks, die Art der Erschließungsmaßnahmen und die spezifischen kommunalen Regelungen. Die zuständige Ansprechperson stellt zudem eine Bescheinigung über die Erschließungsbeiträge aus, die bei Banken, Amtsgerichten und für Grundstücksbewertungen vorgelegt werden kann.

Vollmacht

  • Ihre Erschließungsbeiträge-Bescheinigung kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bauordnungsamt abholen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die oder der Bevollmächtigte muss sich vor Ort ausweisen können.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Bescheinigung über Erschließungsbeiträge:

  • je angefangene halbe Stunde
    • 36,00 €

Für Bescheinigung über Erschließungsbeiträge:

  • Personalausweis
  • Vollmacht der Grundstückseigentümerin oder des -eigentümers
  • Rechnungsadresse
  • Angabe des Grundstücks
    • Gemarkung
    • Flur
    • Flurstück
  • ggf. Erschließungsbeiträge: Vollmacht zur Abholung der Erschließungsbeiträge-Bescheinigung
  • ca. zehn Werktage
Bauverwaltung, Erschließung, Grundstückseigentümerin, Grundstückseigentümer, Straßenausbau, Straßenausbaubeiträge, Grundstücksbewertung, Bescheinigung

Kontakt

Rathaus
Raum: 321
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme in eine Hausakte ist auch online möglich:

Online-Terminvergabe