Bestattung durch das Ordnungsamt

Nach dem Bestattungsgesetz NRW sind verstorbene Personen spätestens zehn Tage nach ihrem Tod zu bestatten. Im Falle einer Urnenbestattung muss die Urne innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscherung beigesetzt werden. Veranlasst niemand die Bestattung eines Verstorbenen, muss das Ordnungsamt, auf dessen Stadtgebiet die Person verstorben ist oder tot aufgefunden wurde, die Bestattung veranlassen. Die hierbei entstandenen Kosten werden von der für die Bestattung verantwortliche Person zurückgefordert. Sollten Sie hierzu Fragen haben, helfen Ihnen die Ansprechpersonen des Ordnungsamtes weiter.

Übernahme Bestattungskosten

Wenn Sie als Angehörige oder Angehörige nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragen. Das Sozialamt übernimmt in der Regel die Kosten, wenn der Verstorbene keine ausreichenden Mittel hinterlassen hat und die Angehörigen ebenfalls mittellos sind. Zuständig für die Gewährung einer Hilfe für Bestattungskosten ist das Kreissozialamt Recklinghausen (Kurt-Schumacher-Allee 1, 45655 Recklinghausen, Telefon: 02361 533881). Sie erreichen die Ansprechpersonen zu den Gesprächszeiten, montags bis donnerstags: 09:00 bis 12:00 Uhr. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen.

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Ordnungsamt, Bestattung, Beerdigung, Tod

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