Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) die Möglichkeit, der Übermittlung von Daten zu widersprechen, sodass das Einwohnermeldeamt bestimmten Personengruppen keine Auskünfte aus dem Melderegister erteilen kann.

Möglichkeiten zum Widerspruch gegen Datenübermittlungen

  • Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen, u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Datenübermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz: Antrag auf Einrichtung oder Widerruf einer Übermittlungssperre im Melderegister
Bürgerbüro, Widerspruch, Übermittlungssperre, Daten
Datenübermittlung

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe