Sondernutzung im Baubereich

Baumaßnahmen erfordern oft die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen wie Fuß- oder Radwege, Parkstreifen oder Fahrbahnen. Dafür benötigen Sie von der Stadt Herten eine Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzung im Rahmen von Baumaßnahmen sind die Aufstellung eines Containers, Bau- oder Autokrans, die Errichtung eines Gerüstes oder die Bereitstellung einer Miettoilette. 

Beantragen Sie die Sondernutzungserlaubnis mindestens fünf Werktage vor Beginn der Baumaßnahme. Senden Sie Ihre Anfrage dazu per E-Mail an bau-sondernutzung@​herten.de.

 

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

ohne Ortstermin

  • 29,00 €
     

mit Ortstermin

  • 58,00 €

Hinweis: Weitere Gebühren werden je nach Art, Dauer und Umfang der Sondernutzung erhoben.

  • Sondernutzung im Baubereich: Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • ggf. Lageplan oder Skizze
  • ca. fünf Werktage
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