Fundsachen

Wenn Sie etwas finden, bringen Sie es sofort zum Fundbüro im Bürgerbüro der Stadt Herten.

Aufbewahrung: Gefundene Sachen werden bis zu 6 Monate aufbewahrt. Meldet sich niemand, können Sie den Gegenstand oder das Geld behalten. Ansonsten werden die Sachen versteigert, gespendet oder zerstört.

Kleine Sachen: Wenn der Wert weniger als 10 € beträgt, müssen Sie den Fund nicht melden und können ihn behalten.

Finderlohn

  • Bei Geldwerten bis 500 €: 5 % Finderlohn
  • Über 500 €: 5 % plus 3 % auf den darüber liegenden Betrag

Kosten ersetzen lassen: Sie können Kosten wie Fahrt oder Telefon zurückbekommen.

Sperrige Sachen: Sie dürfen sperrige Dinge wie Fahrräder bei sich behalten, bis der Eigentümer oder die Eigentümerin sie abholt.

Wenn Sie etwas verloren haben
Im Fundbüro der Stadt Herten können Sie eine Verlustanzeige aufgeben. Wichtige Informationen sind:

  • Beschreibung des verlorenen Gegenstands
  • Besondere Merkmale
  • Zeitpunkt und Ort des Verlustes

Wenn Sie z. B. Ihr Portemonnaie mit Geld und Ausweisdokumenten verlieren und es im Fundbüro abgegeben wird, werden Sie vom Bürgerbüro informiert.

Online-Fundbüro: Alle Fundsachen

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Bei Ausstellung einer Verlustbescheinigung:

  • 5,00 €

Bei Aushändigung einer Fundsache:

  • Verwaltungsgebühren

Bei einer Verlustbescheinigung im Bürgerbüro:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zum Verlust

§§ 965–984 Bürgerliches Gesetzbuch

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Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Terminvereinbarung auch online möglich:

Online-Terminvergabe