Förderung Baumpflanzung

Stadtbäume sind in Zeiten des Klimawandels von immer größerer Bedeutung. Ob als Straßenbaum oder Hausbaum auf privaten Grundstücken: In den immer häufiger auftretenden Hitzeperioden sorgen Bäume für wohltuenden Schatten, kühlen durch Verdunstung die Luft und mindern die Feinstaubbelastung. So tragen sie auf vielfältige Weise zum menschlichen Wohlbefinden bei und erhöhen die Lebensqualität in der Stadt. Darüber hinaus sind vor allem alte Bäume mit ihren mächtigen Baumkronen, Astlöchern und -spalten, Blüten und Früchten wichtiger Lebensraum und Nahrungsquelle für viele Vögel, Insekten und Säugetiere.

Wie alle Kommunen in Deutschland macht sich auch in Herten der Klimawandel mit seinen Auswirkungen bemerkbar. Die Hitzewellen und extremen Dürreperioden seit 2018 führten nicht nur zu Schäden bei städtischen und privaten Grünflächen, sondern auch zu einer gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung, insbesondere in den Hitzeinseln der städtischen Bereiche mit hohem Versiegelungsgrad, wenig Grünflächen und Baumbestand.

Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, auf privaten Grundstücken heimische Bäume zu pflanzen und so dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die Förderrichtlinie ist gültig vom 15. September 2025 bis zum 31. Dezember 2025. Anträge können ab dem 15. September 2025 gestellt werden.

Kontakt

Umwelt- und Freiraumplanung

Vereinbaren Sie vorab einen Termin, um persönlich beraten zu werden.

Gefördert wird die Anpflanzung von heimischen Laub- und Obstbäumen auf Privat- und Gewerbegrundstücken. 

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer, aber auch Mieterinnen oder Mieter mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Die Förderung beträgt pauschal 500,00 €, maximal bis zu den tatsächlich entstandenen Kosten. 

Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 5.000,00 € Fördermittel zur Verfügung.

Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Gefördert wird die Anpflanzung von Laub- und Obstbäumen auf Privat- und Gewerbegrundstücken, die in Art und Qualität der als Anlage 1 zu dieser Förderrichtlinie zu entnehmen sind. Formschnittgehölze jeglicher Art sind von einer Förderung ausgenommen. 

Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten mindestens 100,00 € pro Antrag betragen. Im Kalenderjahr kann maximal eine Maßnahme pro Grundstück gefördert werden. 

Baumpflanzungen, die nach festgesetzten Vorgaben eines Bebauungsplans oder einer Gestaltungssatzung verpflichtend sind, sowie Pflanzungen, die Teil einer Kompensations-, Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme sind, sind von einer Förderung ausgenommen. 

Der Stadt Herten ist das Erstellen von Dokumentationen und die Veröffentlichung der Neugestaltung in Wort und Bild gestattet.

  • Antragsformular
  • Lageplan und Fotos des Ist-Zustands
  • Nennung der geplanten Baumart
  • Einverständniserklärung: Bei Maßnahmen, die durch die Mieterinnen oder Mieter sowie Pächterinnen oder Pächter durchgeführt werden, die Einverständniserklärung der Eigentümerin oder Eigentümer
  • schriftliche Bestätigung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist

Förderantrag: Sie stellen einen Förderantrag unter Verwendung des Formblatts und fügen alle nötigen Unterlagen bei (siehe „Was benötige ich für den Antrag?“).

Bewilligungsbescheid: Das Stadtentwicklungsamt stellt Ihnen nach erfolgreicher Prüfung des Antrags einen Bewilligungsbescheid aus. Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Herten chronologisch bearbeitet.

Durchführung: Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides führen Sie die Maßnahme entsprechend durch. 

Leistungsnachweise: Spätestens vier Monate nach dem Bewilligungsbescheid sind der Stadt Herten Nachweise der erfolgten Pflanzung (Vorher-Nachher-Bilder, Rechnungsbelege) einzureichen.

Auszahlung der Förderung: Das Stadtentwicklungsamt prüft die erbrachten Nachweise und weist die Zahlung der Fördermittel an.

Der Antrag ist hier ab dem 15. September 2025 verfügbar.