Freizügigkeit EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, also Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), können visumfrei in die EU einreisen und haben das Recht, sich innerhalb der Mitgliedstaaten frei zu bewegen. Sie sind berechtigt, in jeden EU-Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten und zu arbeiten.

Kurzaufenthalte (bis zu drei Monate)
Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten genügt die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

Längerfristige Aufenthalte (über drei Monate)
Möchten Sie sich länger als drei Monate in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, müssen Sie in der Lage sein, sich und Ihre Familienangehörigen gemäß dem Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) aus eigenen Mitteln wirtschaftlich zu versorgen.

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Selbstständige Tätigkeiten sind in diesem Zusammenhang ebenfalls erlaubt, ohne dass ein Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich sind.
  • Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine Daueraufenthaltskarte erhalten.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Erlaubnis zum Daueraufenthalt/Daueraufenthaltskarte   

  • 109,00 €

Nachweise über gesichertes Einkommen

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • bei Selbstständigkeit Bescheinigung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters

Mietvertrag

  • ggf. Nebenkostenabrechnung

§§ 2, 4a FreizügG/EU

Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeit, EU, Aufenthalt, Europäischen Union, EU-Freizugügkeit, Einreise
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Kontakt

Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht:
Buchstaben Ku - Ra

Beratung Freizügigkeitrecht

Rathaus
Raum: 022
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:

Online-Terminvergabe

Telefonsprechstunde:
Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.