- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
Erdem
Stadt Herten Ausländerbehörde
Montag
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:
Telefonsprechstunde:
Ihre Ansprechperson erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 09:00 Uhr.
- Anschrift
- 001 Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten
- Telefon
- 02366 303-793
- Fax
- 02366 303-618
- abh@herten.de
Freizügigkeit EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, also Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), können visumfrei in die EU einreisen und haben das Recht, sich innerhalb der Mitgliedstaaten frei zu bewegen. Sie sind berechtigt, in jeden EU-Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten und zu arbeiten.
Kurzaufenthalte (bis zu drei Monate)
Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten genügt die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Längerfristige Aufenthalte (über drei Monate)
Möchten Sie sich länger als drei Monate in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, müssen Sie in der Lage sein, sich und Ihre Familienangehörigen gemäß dem Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) aus eigenen Mitteln wirtschaftlich zu versorgen.
Was ist sonst noch wissenswert?
- Selbstständige Tätigkeiten sind in diesem Zusammenhang ebenfalls erlaubt, ohne dass ein Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich sind.
- Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine Daueraufenthaltskarte erhalten.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt/Daueraufenthaltskarte
- 109,00 €
Nachweise über gesichertes Einkommen
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- bei Selbstständigkeit Bescheinigung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters
Mietvertrag
- ggf. Nebenkostenabrechnung
§§ 2, 4a FreizügG/EU
Kontakt
Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht:
Buchstaben Ku - Ra
Beratung Freizügigkeitrecht
Rathaus
Raum: 022
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699
Herten
Montag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr |
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich. Eine Terminvereinbarung für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen (bei Asylverfahren) sowie Duldungen und Niederlassungserlaubnissen (nach Kartenablauf) ist auch online möglich:
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