Handwerkerparkausweis

Handwerksbetriebe aus dem bauaffinen Bereich haben die Möglichkeit, für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten zu beantragen. Der Handwerkerparkausweis wird für den Regierungsbezirk Münster ausgestellt und kann um weitere Regierungsbezirke erweitert werden. 

Wo dürfen Werkstatt- und Servicefahrzeuge mit einem Handwerkerparkausweis parken?

  • in eingeschränkten Haltverboten und in Haltverbotszonen (Zeichen 286/290 StVO)
  • in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht, ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Anwohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit Zusatz)
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Ab Ausstellungsdatum ist der Handwerkerausweis für ein Jahr gültig.
  • Die Ausnahmegenehmigung von oben genannten Halte- und Parkverboten gilt nur für das jeweils genutzte Fahrzeug.
  • Die Ausnahmegenehmigung darf nur im Rahmen von Reparatur- bzw. Montagearbeiten in Anspruch genommen werden.
  • Der Handwerkerparkausweis muss gut sichtbar mit der Vorderseite von innen an der Windschutzscheibe angebracht sein. Zusätzlich ist der Genehmigungsbescheid im Original mitzuführen. 

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Münster

  • 90,00 €

Handwerkerparkausweis für weitere Regierungsbezirke

  • 50,00 € pro Regierungsbezirk

landesweiter Handwerkerparkausweis (für Nordrhein-Westfalen)

  • 290,00 €
  • ca. 14 Tage
  • Beantragen Sie online eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 I StVO.

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Kontakt

Verkehrsrechtliche Anordnungen und Erlaubnisse

Ordnungsamt
Raum: 09
Paschenbergstraße 2 a
45699 Herten

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Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

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