Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes (ASD) ist eine vertrauliche Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Erziehungsberechtigte. Er bietet Unterstützung durch Beratung, Vermittlung in neue Familien, Schutz sowie individuelle Hilfen für eine kindgerechte Erziehung.

Zu den zentralen Aufgaben des ASD gehört es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, insbesondere bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung wie körperlicher, sexueller oder seelischer Misshandlung sowie Vernachlässigung. Die in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung sind im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den §§ 27 ff. festgelegt.

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden auf folgende Weise unterstützt:

  • Beratung und Unterstützung für Eltern und Erziehungsberechtigte in Erziehungsfragen.
  • Für Kinder, die nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können, wird vorübergehend oder dauerhaft eine neue Familie bereitgestellt.
  • Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird stets gewährleistet, insbesondere bei Kindeswohlgefährdung
  • Individuelle Angebote für ergänzende Erziehungsmaßnahmen werden entwickelt, die auf die Bedürfnisse der Familien abgestimmt sind.
  • Positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien werden geschaffen.
  • Hilfe bei der Erziehung wird bereitgestellt, wenn diese nicht dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entspricht.

Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung

Wer sich unsicher ist, ob seine Sorgen berechtigt sind und ob eine offizielle Meldung beim Jugendamt notwendig ist, oder wer sich Informationen über verfügbare Hilfen wünscht, kann sich bei den zuständigen Ansprechpersonen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) über das Straßenverzeichnis wenden. Die Beratung erfolgt anonym und vertraulich.

In akuten Notsituationen wenden Sie sich an die Polizei (110).

Familienberatung, Familienhilfe, Hilfe für Kinder, Kinderschutz, Jugendamt,
Kindeswohlgefährdung melden

Kontakt

Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail möglich.

Die Zuständigkeiten sind nach Straßen geordnet. Die Ansprechperson sowie die entsprechenden Kontaktdaten können Sie im Straßenverzeichnis einsehen.

Rathaus-Nebengebäude
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:30 Uhr

An Brückentagen geschlossen.

Terminvergabe erforderlich.