Beglaubigung von Kopie und Abschrift

Mit einer Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument übereinstimmt. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals. Das Bürgerbüro bietet Beglaubigungen von Kopien und Abschriften, die Bestätigung von Unterschriften sowie die Beglaubigung deutscher Zeugnisse an.

Was darf vom Bürgerbüro beglaubigt werden?

  • Wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt ist.
  • Wenn die Kopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
     

Was darf nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden?

  • Abschriften aus amtlichen Registern
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Gerichtsurteile
  • Vereins- und Handelsregisterauszüge
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Hinweis: Sofern Sie Kopien dieser Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar.
     

Was ist sonst noch wissenswert?

  • Das Bürgerbüro ist befugt, Unterschriften und Handzeichen zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Unterschriften und Handzeichen ohne zugehörigen Text und solche, die öffentlich beglaubigt werden müssen (§ 129 BGB), werden nicht beglaubigt.
  • Personenstandsurkunden, beispielsweise Geburts- oder Eheurkunden, werden vom zuständigen Standesamt beglaubigt.
  • Für Zeugnisse oder Schulbescheinigungen ehemaliger Hertener Schulen ist das Stadtarchiv zuständig.

Alle Infos zu Satzungen und Gebührentarifen

Beglaubigungen von Kopien, Abschriften

  • 3,00 € (pro Seite, in deutscher Sprache)
  • 5,00 € (pro Seite, in Fremdsprache)
     

Beglaubigungen von deutschen Zeugnissen

  • 3,00 € (einseitig)
  • 5,00 € (mehrseitig)
     

Unterschriftsbeglaubigungen

  • 3,00 €

Beglaubigungen von Kopien/Abschriften

  • die zu beglaubigende Kopie/Abschrift
  • das Original
  • bei Schriftstücken in fremder Sprache eine Übersetzung einer vereidigten Dolmetscherin bzw. eines vereidigten Dolmetschers. Die Übersetzung muss mit der Abschrift oder Fotokopie des ausländischen Dokumentes von der Dolmetscherin bzw. von dem Dolmetscher fest verbunden werden. Die Verbindungsstellen sind von der Dolmetscherin bzw. vom Dolmetscher mit einem Siegel zu versehen.
     

Beglaubigungen von Unterschriften

  • Personalausweis oder Reisepass
  • das zu unterzeichnende Schriftstück
Bürgerbüro, Beglaubigung, Dokumente, Unterschriften, Kopie, Abschrift

Kontakt

Rathaus
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

Öffnungszeiten
Montag:08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag:10:00 bis 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

An Brückentagen geschlossen.

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