
Allgemeine Informationen
Aus Gründen des Infektionsschutzes ist die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde der Stadt Herten, bis auf Weiteres, für alle Anliegen vorwiegend per E-Mail an ABH@ oder telefonisch unter der Nummer 02366 303-0 zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zu erreichen. herten.de
Sollte die Erledigung eines Anliegens nicht telefonisch oder schriftlich möglich sein, ist eine Vorsprache nur mit einem vorher vereinbarten Termin möglich.
Hier ein wichtiger Hinweis für Sie!
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern möchten, können Sie dies ebenfalls gerne per E-Mail oder per Post beantragen. Sie erhalten anschließend per Post eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG, die eine vorübergehende Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis darstellt. Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, bitten wir den Bewilligungsbescheid Ihrem Antrag beizufügen.
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255
stadtverwaltung@ herten.de
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