Ausländerbehörde Herten

Aktuelle Informationen

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine vom Bundesministerium des Innern und für Heimat finden Sie hier.

Weitere Informationen (auch in der Landessprache) für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es hier.


 

Türkisch in der VHS Herten – Fit in meiner Muttersprache

Weitere Informationen gibt es hier.


Allgemeine Informationen

Aus Gründen des Infektionsschutzes ist die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde der Stadt Herten, bis auf Weiteres, für alle Anliegen vorwiegend per E-Mail an ABH@remove-this.herten.de oder telefonisch unter der Nummer 02366 303-0 zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zu erreichen.

Sollte die Erledigung eines Anliegens nicht telefonisch oder schriftlich möglich sein, ist eine Vorsprache nur mit einem vorher vereinbarten Termin möglich.

Hier ein wichtiger Hinweis für Sie!

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern möchten, können Sie dies ebenfalls gerne per E-Mail oder per Post beantragen. Sie erhalten anschließend per Post eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG, die eine vorübergehende Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis darstellt. Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, bitten wir den Bewilligungsbescheid Ihrem Antrag beizufügen.


Aufenthaltserlaubnis

Auslandsaufenthalt

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Flüchtlinge

Einbürgerung

Freizügigkeit / EU-Bürger

Verpflichtungserklärung / Einladung

Niederlassungserlaubnis

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Integrationskurse

Visaanträge

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Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255

stadtverwaltung@remove-this.herten.de
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