Weitere Informationen (auch in der Landessprache) für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es hier.
Allgemeine Informationen
Die Ausländerbehörde und die Einbürgerungsbehörde der Stadt Herten können Sie jeweils von Montags – Freitags in der Zeit von 08.00 – 09.00 Uhr telefonisch erreichen, um Ihr Anliegen zu besprechen. Kann dies nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erledigt werden, ist hierfür vorab eine Terminvereinbarung notwendig.
Für die Ausländerbehörde kann für viele Fälle die Terminvereinbarung auch online unter der Stichwort „Öffnungszeiten/Terminanfrage“ erfolgen. Falls dies nicht möglich ist, rufen Sie bitte im für Ihr Anliegen (z.B. Niederlassungserlaubnis, Verpflichtungserklärung usw.) zuständigen Sachgebiet zu den genannten Zeiten an oder senden eine E-Mail an abh@. herten.de
Terminbuchungen für die Einbürgerungsbehörde können nur online unter der Stichwort „Einbürgerung“ vorgenommen werden.
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de