Priorität Klima

Am 9. Oktober 2019 hat sich der Rat der Stadt Herten mit dem Thema Klimaschutz auseinandergesetzt. In diesem Rahmen hat sich der Rat mehrheitlich der Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency (Klimanotstand) angeschlossen. Darüber hinaus wurde der von der Stadtverwaltung erarbeitete „10-Punkte-Plan – Priorität Klima“ einstimmig beschlossen. Dieser dient als Grundlage für eine weiterhin engagierte Arbeit zum Klimaschutz in Herten.

10-Punkte-Plan

  1. Zusätzlich zu den finanziellen Auswirkungen werden ab der nächsten Ratsperiode bei allen Vorlagen die Auswirkungen auf CO2-Emissionen und Klimaanpassung mit den Auswahlmöglichkeiten „Nein", „Ja, positiv" und „Ja, negativ" aufgeführt. Wenn es Auswirkungen gibt, werden diese erläutert.
      
  2. Wo möglich, Priorität der klimaschonenden Ausführung bei allen Maßnahmen.
      
  3. Rezertifizierung als dena-Energieeffizienz-Kommune 2020 mit den Gebäuden und dem Fuhrpark der Stadt Herten.
      
  4. Verdrängung fossiler Energieträger durch klimaschonende Alternativen, insbesondere Nahwärme, Solarenergie, Wasserstoff und intelligente Speicher in Kooperation mit den Hertener Stadtwerken.
      
  5. Einberufung des Klimarats der Stadt Herten mindestens zweimal jährlich bis das Ziel der Klimaneutralität erreicht ist.
      
  6. Unterstützung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements beim Klimaschutz und der Energiewende durch eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit.
      
  7. Fortschreibung und Schärfung des Hertener Klimakonzepts 2020+ mit einem konkreten Maßnahmenpaket für die nächste Dekade mit dem Ziel, 2030 65% der CO2-Emissionen gemessen an 1990 einzusparen.
      
  8. Erstellung eines vom Bundesumweltministerium geförderten Klimaanpassungskonzepts (s. Vorlage 19/160).
      
  9. Erstellung eines „Masterplan klimafreundliche Mobilität" insbesondere zur Stärkung von Rad- und Fußverkehr und klimafreundlicher Antriebstechniken (Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge) (s. Vorlage 19/161). Eine Stärkung des ÖPNV ist erstrebenswert, liegt aber im Verantwortungsbereich des Kreises bzw. des VRR.
      
  10. Zusammenführung der sektoralen Konzepte in einer Nachhaltigkeitsstrategie 2030, deren Umsetzung durch das interdisziplinäre „Kernteam Nachhaltigkeit" kontrolliert wird.   

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