Das Bauaufsichtsamt der Stadt Herten beinhaltet die untere Bauaufsichtsbehörde, die untere Denkmalbehörde sowie die Wohnungsaufsicht. Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde beinhalten die Prüfung von Bauanträgen und Bauvoranfragen für bauliche Anlagen, die Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung sowie die Verfolgung von Baurechtsverstößen. Darüber hinaus fallen in diesen Bereich auch die Prüfung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sowie Auskünfte und Akteneinsichten in die Hausakten. Die Untere Denkmalbehörde ist zuständig für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Hierzu gehört die Prüfung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen, die Beratung von Eigentümer*innen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen im Rahmen der Denkmalpflege. Die Aufgabenbereiche der Wohnungsaufsicht beruhen auf dem Wohnraumstärkungsgesetz und sind darauf ausgelegt, Wohnraum zu erhalten und Zustände der Unbewohnbarkeit oder Missstände in Wohnräumen zu verhindern.
Für die Akteneinsicht im Bauordnungsamt können Sie online einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie: Ohne Termin ist kein Zugang zum Bauordnungsamt möglich.
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