Klimaschutz: Jetzt Fördermittel sichern

07.05.2024

Neue Angebote für Kohleheizungsanlagen

Logo der Stadt Herten
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Die Stadt Herten fördert in diesem Jahr erneut den Ersatz von Kohleheizungen, die als Einzelöfen, Etagenheizungen oder Zentralheizungen betrieben werden. Seit dem 1. Mai 2024 können bis zum 31. Dezember 2024 Förderanträge gestellt werden.

Aufgrund der starken Prägung des Stadtgebiets durch den Bergbau gibt es nach wie vor einige Siedlungsbereiche in Herten, in denen noch Kohleöfen genutzt werden. Ziel der Richtlinie zur Förderung des Austausches von Kohleheizungen ist es, durch einen Zuschuss von 1.000 Euro den weiterhin erforderlichen Umstieg der Kohleheizungen auf klimafreundlichere Heizungssysteme zu unterstützen und so den CO2-Ausstoß dieser Heizungsanlagen deutlich zu reduzieren.

Wichtig: Mit der Umsetzung der Maßnahme (Beauftragung bzw. Vertragsschluss) darf vor der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel nicht begonnen werden. Beratung, Planung und Angebotseinholung sind zulässig.

Weiterführende Informationen sowie die Förderrichtlinie und das Antragsformular sind unter www.herten.de/heizungstausch zu finden. Für Rückfragen zu der Förderung steht Interessierten die E-Mail-Adresse umwelt@remove-this.herten.de zur Verfügung.

Unabhängig davon können Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten auch eine Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Weitere Informationen und Terminvereinbarung auf www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung oder unter der Telefonnummer 0211 33996555. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Auch die Hertener Stadtwerke bieten Hilfestellung. Interessierte können sich per E-Mail an edl@remove-this.herten.de wenden oder die  Stadtwerke unter der Telefonnummer 02366 307-650 anrufen.

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de