Briefwahl

Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahl per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Diesen Antrag kann jeder dann einfach ausfüllen, im farbigen Feld unterschrieben und an das Briewahlbüro der Stadt Herten Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten senden.

  1. Briefwahlunterlagen online anfordern

Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab dem 13. Mai 2024 kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen auch zur Europawahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wähler/innen automatisch zu dem Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann per Post zum Wähler. 

  1. Antrag per Post – Unterlagen per Post

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!

  1. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich innerhalb der regulären Öffnungszeiten im Briefwahlbüro im Rathaus, Ratssaal, 1. OG, Raum 133 die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.

  1. Bevollmächtigter holt Unterlagen ab

Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

 

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Vier Wochen vor der Wahl, also am Montag, den 13. Mai 2024 öffnet das Briefwahlbüro. Es befindet sich im Rathaus Hauptgebäude, Ratssaal, 1. OG, Raum 133. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen.

  • montags 8.00 – 16.00 Uhr
  • dienstags, mittwochs und freitags 08.00 – 12.30 Uhr
  • donnerstags von 8.00 – 12.30 und 14.00 – 17.30 Uhr  

Außerdem ist das Briefwahlbüro am letzten Freitag vor der Wahl, 07. Juni 2024, bis 18 Uhr geöffnet. Dies entspricht der letzten Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. 

Unterlagen rechtzeitig abschicken

Von großer Wichtigkeit ist es dass die/der Briefwähler/in den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 09. Juni 2024, 18.00 Uhr im Rathaus vorliegen.

Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.

Ansprechperson Wahlmanagement und Briefwahlbüro