Europawahl am 9. Juni 2024 – Briefwahlbüro öffnet einen Monat vorher

06.05.2024

Versand der Wahlbenachrichtigungen bereits gestartet

Logo der Stadt Herten
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Die Wahl zum Zehnten Europäischen Parlament steht vor der Tür, die Vorbereitungen für den 9. Juni laufen auf Hochtouren. Die ersten Wahlbenachrichtigungen sind bereits in den Haushalten der wahlberechtigten Hertenerinnen und Hertener angekommen. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen kann noch bis zum 19. Mai erfolgen.

Wer ist wahlberechtigt?

Rund 44.000 Personen sind in Herten berechtigt bei der Wahl zum Europäischen Parlament ihre Stimme abzugeben. Hier gelten folgende Voraussetzungen: Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Herten ihren Wohnsitz haben.

Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!

Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahl per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Diesen Antrag kann jeder dann einfach ausfüllen, im farbigen Feld unterschrieben und an das Briewahlbüro der Stadt Herten Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten senden.

Briefwahlunterlagen online anfordern

Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab Montag, 13. Mai 2024, kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen auch zur Europawahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerin oder den Wähler automatisch zu dem Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann per Post zum Wähler.

Antrag per Post – Unterlagen per Post

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!

Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich innerhalb der regulären Öffnungszeiten im Briefwahlbüro im Rathaus, Ratssaal, 1. OG, Raum 133 die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.

Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab

Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Vier Wochen vor der Wahl, also am Montag, 13. Mai 2024, öffnet das Briefwahlbüro. Es befindet sich im Rathaus-Hauptgebäude, Ratssaal, 1. OG, Raum 133. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen.

     

  • montags 8.00 – 16.00 Uhr
  • dienstags, mittwochs und freitags 8.00 – 12.30 Uhr
  • donnerstags von 8.00 – 12.30 und 14.00 – 17.30 Uhr  
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Außerdem ist das Briefwahlbüro am letzten Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, bis 18 Uhr geöffnet. Dies entspricht der letzten Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Unterlagen rechtzeitig abschicken

Von großer Wichtigkeit ist es, dass die Briefwählerinnen und Briefwähler die Wahlbriefumschläge rechtzeitig abschicken oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen.

Der rote Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de