Die Bekämpfung von Ratten und anderen Schädlingen ist in Städten eine Daueraufgabe. Zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung ist der Eigentümer des Grundstückes oder Gebäudes verantwortlich. Dieser kann entweder selbst tätig werden oder die Bekämpfung durch eine geeignete Fachfirma beauftragen.
Wenn eine Bekämpfung auf privatem Grund nicht erfolgt oder keinen Erfolg hatte, werden vom Ordnungsamt Maßnahmen ergriffen. In diesen Fällen wird eine Ordnungsverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet und durchgesetzt.
Die Stadt Herten führt im Stadtgebiet auf öffentlicher Fläche und in den städtischen Kanälen regelmäßig Rattenbekämpfungsaktionen durch. In den unterirdischen Anlagen findet die Bekämpfung großflächig einmal jährlich im Frühjahr statt. Punktuell gibt es im Jahr weit über 100 Einzelbekämpfungen in Kanälen, auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen sowie auf öffentlichen Grünflächen.
Ratten oder Ungeziefer melden
Sie haben Schädlinge gesichtet? Melden Sie uns Ihre Beobachtung und beschreiben bitte, welche Schädlinge aufgetreten sind, wo sie gesichtet wurden (Grundstück oder Gebäude, Grünfläche, Kanalabfluss?) und in welchem Zeitraum.
Zum Online-Meldeservice „Sag’s deiner Stadt“
Telefonisch unter Tel. 02366 303-0 – Sie werden dann an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NW), Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ordnungsrecht.
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