Parkverstöße können dem Ordnungsamt in Form einer schriftlichen Anzeige mitgeteilt werden.
Wenn Sie einen Parkverstoß anzeigen möchten, muss der Tatort innerhalb von Herten liegen. Die Anzeige kann formlos erfolgen, muss aber zwingend folgende Angaben beinhalten:
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- aussagekräftige Fotos des Fahrzeuges, aus denen die Verkehrssituation ersichtlich wird (bitte nicht nur das Kennzeichen abfotografieren, die Umgebung sollte erkennbar sein)
- Tatort (Straße und Hausnummer)
- Tatzeit (von - bis)
- kurze Beschreibung, inwieweit eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag
- Anschrift des Anzeigenstellers
Zur Bearbeitung Ihrer Fremdanzeige benötigen wir Ihre vollständige Anschrift. Bitte beachten Sie, dass eventuell eine Zeugenaussage vor Gericht notwendig sein kann. Aus diesem Grund werden anonyme Anzeigen nicht weiterverfolgt.
Zur Beschleunigung des Verfahrens ist es hilfreich, eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben - Rückfragen lassen sich so schneller und einfacher klären.
Kontakt
Ihre Fremdanzeige schicken Sie
per E-Mail an:
ordnung-verkehr@
herten.de
per Post an:
Stadt Herten
Ordnungsamt - Verkehr
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über den Bearbeitungsstand Ihrer Fremdanzeige informieren dürfen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ordnungsrecht.
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