Unionsbürger*innen, also Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, haben das Recht, sich in der EU frei zu bewegen. Sie können in jeden Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten.
Die Einreise und der Aufenthalt eines Unionsbürgers in einen anderen Mitgliedstaat unterliegen drei Monaten lang keinen Bedingungen oder Voraussetzungen. Die/Der EU-Bürger*in muss lediglich ein gültiges Ausweisdokument besitzen.
Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten haben EU-Bürger*innen, die in der Lage sind, sich und ihre Familienangehörigen wirtschaftlich versorgen.
Für die Aufnahme einer nicht selbstständigen Tätigkeit benötigen Bürger*innen der EU-Staaten keine Arbeitserlaubnis mehr.
Britische Staatsangehörige benötigen zukünftig für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht. In Deutschland bereits lebende britische Staatsangehörige müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnsitz anzeigen. Sie erhalten anschließend ein Aufenthaltsdokument-GB.
Wann sind Sie nach dem Austrittsabkommen begünstigt?
Sie leben als britischer Staatsangehörige*r oder als dessen Familienangehörige*r bereits im Einklang mit dem Unionsrecht in Deutschland oder verlegen Ihren Wohnsitz bis 31.12.2020 nach Deutschland? Und Sie werden auch nach dem 31.12.2020 weiter in Deutschland wohnen?
In diesem Fall genießen Sie ein aus dem Unionsrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht.
Was müssen Sie beachten?
Wenn Sie nach dem Austrittsabkommen begünstigt sind und weiterhin in Herten leben wollen, müssen Sie bis spätestens 30.06.2021 der Ausländerbehörde Ihren Aufenthalt anzeigen (siehe Download).
Senden Sie bitte die Aufenthaltsanzeige per Post oder E-Mail (ABH@) an die Ausländerbehörde Herten. herten.de
Nach Eingang der Aufenthaltsanzeige müssen Sie zunächst nichts weiter veranlassen. Sobald es im Rahmen der aktuellen Corona-Infektionslage möglich ist, erhalten Sie von uns einen persönlichen Termin zur Abgabe notwendiger Unterlagen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen bestellt die Ausländerbehörde anschließend bei der Bundesdruckerei den Aufenthaltstitel-GB.
Weitere Informationen der Bundesregierung zum Thema Brexit erhalten Sie durch die unten zum Download bereitstehenden Merkblätter oder auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums www.bmi.bund.de/brexit-info.
Frau Söder
Tel. 02366 303-793
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 26 (EG)
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45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
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