Diese Meldung ist vom 04.01.2017.
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Räumen und Streuen

Presse 04.01.2017

Winterdienst in Herten

Für den Winterdienst auf rund der Hälfte der Straßen in Herten, auf Radwegen und Plätzen ist der ZBH verantwortlich. Thomas Ortwein hat das Salzlager genau im Blick.
Für den Winterdienst auf rund der Hälfte der Straßen in Herten, auf Radwegen und Plätzen ist der ZBH verantwortlich. Thomas Ortwein hat das Salzlager genau im Blick.
Im Oktober und November bereitet der ZBH die vorhandenen Maschinen und Anbaugeräte für den Wintereinsatz vor. Große Fahrzeuge und Traktoren verwandeln sich so bei Bedarf in Schneeschieber und Streufahrzeuge.
Im Oktober und November bereitet der ZBH die vorhandenen Maschinen und Anbaugeräte für den Wintereinsatz vor. Große Fahrzeuge und Traktoren verwandeln sich so bei Bedarf in Schneeschieber und Streufahrzeuge.
Insgesamt lagern im Salzlager des ZBH rund 850 Tonnen Salz.
Insgesamt lagern im Salzlager des ZBH rund 850 Tonnen Salz.

Bei frostigen Nächten und Schnee müssen nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs für freie Straßen sorgen. Auch auf Privatpersonen warten Pflichten. Sie sind für das Streuen und Räumen des Bürgersteigs vor dem eigenen oder gepachteten Grundstück zuständig sowie zum Teil auch für die Straße. Der ZBH gibt in einem Flyer und auf der Homepage der Stadt Herten unter www.zbh-herten.de weitere Informationen zum Winterdienst.

Für den Winterdienst auf rund der Hälfte der Straßen in Herten, auf Radwegen und Plätzen ist der ZBH verantwortlich. „Je nach Dringlichkeitsstufe 1 bis 3 räumen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBH die Straßen bei akutem Schneefall oder Frost. 81 Kilometer beträgt die einfache Strecke der Straßen der Stufe 1“, erklärt Thomas Ortwein vom ZBH. Diese haben auch bei andauerndem Schneefall immer Vorrang. Erst danach räumen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Straßen der Dringlichkeitsstufen 2 und 3. Auch um gekennzeichnete Radwege kümmert sich der ZBH.

Bereitschaftsdienst bei Frost und Schneefall

Bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für den Winterdienst im Stadtgebiet zuständig. Normalerweise sind sie in den anderen Aufgabenbereichen wie Grünpflege, Straßenreinigung, Tiefbau oder Abfallwirtschaft eingeteilt. „Gerade in der Winterperiode von November bis März gibt es spezielle Winterdienstbereitschaften“, so Thomas Ortwein. Sind laut Wetterprognose Frost oder starker Schneefall vorhergesagt, fahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bereitschaft werktags bereits um 4 Uhr morgens raus und sind bis 22 Uhr im Einsatz. An Sonn- und Feiertagen räumt der ZBH die Straßen von 9 bis 22 Uhr. In der Regel sind dann zwei Großsteuer, vier so genannte Schlepper und bis zu zehn Pritschenwagen im Einsatz.

Im Oktober und November bereitet der ZBH die vorhandenen Maschinen und Anbaugeräte für den Wintereinsatz vor. Große Fahrzeuge und Traktoren verwandeln sich so bei Bedarf in Schneeschieber und Streufahrzeuge. Im Winter werden dann durchschnittlich 250 Tonnen Salz gestreut, die im Salzlager des ZBH deponiert sind. Insgesamt lagern dort rund 850 Tonnen Salz. „Wir sind in jeder Hinsicht auf den Winter vorbereitet“, erklärt Thomas Ortwein.

Aufgaben der Anlieger

Um reine Anliegerstraßen, Stichstraßen oder Nebenfahrbahnen müssen sich die Anlieger bei Frost und Schnee selbst kümmern und dort mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Granulat streuen oder Schnee räumen. Auf Gehwegen und Bürgersteigen muss ein 1,20 Meter breiter Weg freigeräumt werden. Die Anlieger müssen ebenfalls an Kreuzungen, Einmündungen und Überwegen Schnee und Eis bis zur Fahrbahnmitte beseitigen und für ein gefahrloses Ein- und Aussteigen an Bushaltestellen sorgen. Genauere Informationen und Beispiele hierzu enthält der Winterdienstflyer des ZBH. Die Hauseigentümer können auch die Mieter zum Winterdienst verpflichten. „Die Verantwortung liegt aber weiterhin immer bei den Eigentümern“, betont ZBH-Mitarbeiter Thomas Ortwein. Wenn sie jedoch den Winterdienst samt Verantwortung komplett an eine Fremdfirma übertragen, muss das beim ZBH gemeldet und eine entsprechende Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers nachgewiesen werden.

Bei welchen Straßen es sich um Anlieger-, Stich- oder Nebenstraßen handelt und welche in diesem Zuge von Anliegern freigeräumt werden müssen, ist im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung festgehalten. Diese erhalten Bürgerinnen und Bürger als Download auf www.zbh-herten.de.

Informationen und Kontakt

Weitere Informationen zu Pflichten beim Winterdienst, dem richtigen Streumittel und dem Winterdienst auf Fahrbahnen erhalten Interessierte und Anlieger unter www.zbh-herten.de.

Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit an den Winterdienst-Service des ZBH wenden. Dieser ist unter der Telefonnummer (0 23 66) 303 101 oder (0 23 66) 303 121 erreichbar. Ein Kontakt ist auch per E-Mail an winterdienst@remove-this.herten.de möglich.

Pressekontakt

Pressestelle, Calina Herzog (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 393, c.herzog@herten.de


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255

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