Schritt für Schritt zur eigenen PV-Anlage

Die Installation einer PV-Anlage ist mit hohen Investitionen verbunden und bedarf daher einer guten Vorbereitung und Planung.

In den nächsten Abschnitten finden Sie einige Empfehlungen zum Vorgehen, damit Sie Ihr Vorhaben möglichst leicht umsetzen können.

1. Informationen zusammentragen

Als Grundlage für alle weiteren Planungen sollten Sie sich einen Überblick über Ihren aktuellen Stromverbrauch verschaffen (z.B. über die Jahresrechnungen Ihres Energieversorgers). Sie sollten weiter überlegen, ob sich Ihr Stromverbrauch in Zukunft relevant verändert, z.B. eine Erhöhung durch Anschaffung einer Wärmepumpe oder eines Elektrofahrzeuges mit Wallbox oder Reduktion durch Auszug erwachsener Kinder.

Darüber hinaus benötigen die Installationsbetriebe Informationen zum Zustand, zur Neigung sowie möglicher Verschattung Ihres Hausdaches. Dabei gilt, dass Dächer mit Ausrichtung nach Osten, Süden oder Westen prinzipiell zur Nutzung von Solarenergie geeignet sind. Eine erste Einschätzung zu Ihrem Dachpotenzial erhalten Sie im Solardachkataster.

In der Regel ist die Errichtung von PV-Anlagen in Herten genehmigungsfrei. In einigen ehemaligen Bergarbeitersiedlungen, für die eine Gestaltungssatzung oder Regelungen zur äußeren Gestaltung existieren (Bergarbeitersiedlung Gertrudenau, Bergarbeitersiedlung nördlich der Zeche Westerholt, Bergarbeitersiedlung Friedrichstraße/Knappenstraße), ist die Installation von Solarthermie- und PV-Anlagen grundsätzlich zulässig, bedarf jedoch vorab der Genehmigung durch das Bauordnungsamt. In Gebieten, in denen das äußere Erscheinungsbild durch eine Denkmalbereichssatzung geschützt ist (Freiheit Westerholt, Bergarbeitersiedlung Bertlich) oder bei rechtskräftig in die Denkmalliste eingetragenen Denkmälern, gibt es keine generelle Genehmigungsfreiheit. Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung, ob die Anbringung denkmal- oder erscheinungsbildverträglich ist. In jedem Fall ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, die vorab bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen ist. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an das Bauordnungsamt oder die Untere Denkmalbehörde der Stadt Herten.

2. Angebote von Fachbetrieben einholen

Im nächsten Schritt sollten Sie Angebote von mehreren kompetenten Handwerksbetrieben einholen. Im besten Fall findet vorab ein Beratungsgespräch vor Ort statt. Denn um ein möglichst konkretes Angebot erstellen zu können, sind weitere Faktoren wie die Gebäudehöhe und damit das benötigte Gerüst sowie der aktuelle Zustand der Hauselektrik samt nötiger Kabelwege zur Einbindung der PV-Anlage zu berücksichtigen.

Handwerksbetriebe können Sie über die Seite www.lokaleshandwerk.de sowie die Liste des Klimabündnis Gelsenkirchen-Herten finden. PDF-Download

3. Finanzierung klären/Verfügbarkeit von Fördermitteln prüfen

Aktuelle Informationen, ob die Stadt Herten zurzeit Fördermittel zur Verfügung stellt, finden Sie auf dieser Webseite.

Die Landesagentur NRW.Energy4Climate stellt ein Fördernavi für die Suche nach Bundes- und Landesfördermitteln zur Verfügung: tool.energy4climate.nrw/. Hier finden Sie auch Informationen zur möglichen Förderung von Batteriespeichern oder Ladeinfrastruktur.

Falls Förderungen in Anspruch genommen werden, ist die Einhaltung der Reihenfolge von Antrag, Bewilligung und Beauftragung dringend zu prüfen und zu beachten. In der Regel gilt keine Beauftragung vor Bewilligung!

Gut geplante Photovoltaikanlagen sind in der Regel auch ohne Fördermittel wirtschaftlich!

Es gibt auch die Möglichkeit Photovoltaikanlagen zu pachten. In diesen Fällen investiert ein Dienstleister in die Anlage auf Ihrem Dach und Sie pachten diese zu einem fixen monatlichen Betrag. Auf diese Weise werden für Sie keine hohen Investitionen fällig.

4. Die Module kommen auf‘s Dach

Bedenken Sie bei der Baustellenplanung den Gerüstaufbau und planen Sie um die Standzeiten herum. Die Montage dauert in der Regel zwei bis drei Tage. Es ist vorteilhaft, Reservedachziegel verfügbar zu haben.

5. Anmeldung der PV-Anlage

PV-Anlagen und auch Batteriespeicher, die neu in Betrieb genommen werden oder hinsichtlich ihrer Leistung erweitert wurden, müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden: www.marktstammdatenregister.de

Ergänzend muss das Finanzamt innerhalb des ersten Monats über den Betrieb einer PV-Anlage informiert werden: Photovoltaik-FAQ der Finanzämter NRW

PV-Anlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen, müssen bereits vor der Montage beim Netzbetreiber, den Hertener Stadtwerken, gemeldet werden, damit eine Netzverträglichkeitsprüfung erfolgen kann. In der Regel übernimmt der beauftragte Fachbetrieb die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.

6. Inbetriebnahme der PV-Anlage

Die Inbetriebnahme erfolgt durch eine qualifizierte Elektrofachkraft. Es wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt, dessen Datum gleichzeitig Stichtag für die Einspeisevergütung ist, die Sie die nächsten 20 Jahre für die ins Netz eingespeiste Strommenge erhalten.

7. Regelmäßige Überprüfung und Wartung

PV-Anlagen sind sehr wartungsarm. Trotzdem sollte die Funktion bzw. die solaren Erträge regelmäßig überprüft werden. Dies erfolgt in der Regel bequem über einen Online-Zugang oder eine App. Es wird empfohlen, eine Versicherung für die PV-Anlage abzuschließen bzw. die bestehenden Gebäudeversicherungen zu erweitern.

Förderung von Photovoltaikanlagen für Privateigentümerinnen und -eigentümer

Alle Infos und die Beantragung finden Sie hier >>

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