Richtlinien

Auszug aus den Richtlinien der Stadt Herten für die Verleihung eines Preises für bürgerschaftliches Engagement (Bürgerpreis)

1. Der Bürgerpreis soll an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herten verliehen werden, die sich ehrenamtlich und in vorbildlicher Weise besonders verdient gemacht haben und deren Einsatz zu Gunsten Dritter deutlich das Normalmaß übersteigt. Bei der Verleihung soll das ehrenamtliche Engagement in allen Bereichen gesellschaftlichen bzw. gemeinschaftlichen Lebens berücksichtigt werden. Auch nachhaltige und innovative Ehrenamtsprojekte sowie besondere Nachbarschaftshilfe sollen Beachtung finden.

2. Die Vergabe des Bürgerpreises erfolgt an ehrenamtlich engagierte Hertener Bürgerinnen und Bürger oder ein Engagement, welches auf Hertener Stadtgebiet stattfindet.

Gewürdigt wird das ehrenamtliche Engagement aus allen Bereichen des gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Zusammenlebens, zum Beispiel in Sport, Kultur, Sozialem, Umwelt/ Nachhaltigkeit, Zivilcourage, nachbarschaftlichem Engagement und Sonstigem.

Jeder Preis kann nur einmal vergeben werden, wobei mehrere Preisträger*innen derselben Sparte angehören können.

Pro Jahr werden vier Bürgerpreise verliehen. Darüber hinaus kann die Jury einen Sonderpreis für das Lebenswerk verleihen.

3. Der Bürgerpreis wird jährlich vergeben. Der öffentliche Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen aus der Bürgerschaft erfolgt jeweils nach den Sommerferien durch die Verwaltung.

4. Zur Bewertung der Vorschläge und zur Ermittlung der Preisträger wird eine Jury eingerichtet. Der Jury gehören an:

  • der Bürgermeister (Vorsitzender)
  • die stellvertretenden Bürgermeister*innen
  • zwei Vertretungen der örtlichen Presse
  • Geschäftsführung der Hertener Stadtwerke

Bei Bedarf können Sachkundige zu der Sitzung der Jury zur Festlegung der Preisträger eingeladen werden oder vor dem Zusammentreten der Jury zur Stellungnahme zu vorliegenden Vorschlägen aufgefordert werden.

5. Je Kategorie wird ein Preisträger ermittelt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Jury davon abweichen.

6. Die Preisträger*innen erhalten als Auszeichnung eine Urkunde, eine Skulptur sowie ein Preisgeld von 500 Euro.

7. Der Bürgerpreis kann an jede natürliche oder juristische Person, Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft oder Institution verliehen werden, die ihren Wohnsitz oder Einsatzort in Herten hat. Der Preis kann nur einmal für dieselbe Leistung an dieselbe Person/ Personengruppe verliehen werden.

Der Preis wird nicht verliehen an politische Parteien oder ihnen nahestehende Vereinigungen. Er wird nicht verliehen für Tätigkeiten, die ausschließlich oder überwiegend beruflichen, dienstlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder sonstigen Erwerbszwecken dienen.

8. Jede*r hat das Recht, auszeichnungswürdige Leistungen vorzuschlagen. Bewerbungen bzw. Vorschläge sind bis Ende des laufenden Jahres an den Bürgermeister zu richten.

9. Der Bürgermeister als Vorsitzender beruft die Jury zu ihren Sitzungen ein. Die Sitzungen der Jury sind nichtöffentlich. Die Jury fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit ent-scheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Beratungsergebnisse sind zu protokollieren. Die Entscheidungen der Jury sind in der örtlichen Presse zu veröffentlichen und schriftlich den Preisträgern mitzu-teilen. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.

10. Die Aushändigung des Preises nimmt der Bürgermeister im Rahmen einer Festveranstaltung vor. Diese findet in der Regel im Frühjahr des darauffolgenden Jahres statt.

11. Der Bürgerpreis wird unter Ausschluss des Rechtsweges verliehen.

Ihre Ansprechperson

Herr Wilke
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