Einzelhandelskonzept

In welchem Stadtteil fehlt ein Supermarkt? Wo macht ein Elektronikgeschäft Sinn? In einem Einzelhandelskonzept legen Stadtplaner fest, wo bestimmte Geschäfte, Märkte oder Filialen angesiedelt werden sollen.

Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2011 das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch beschlossen.

Im Einzelhandelskonzept sind zentrale Versorgungsbereiche mit Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren, die „Hertener Sortimentsliste“ und Entwicklungsperspektiven für den Hertener Einzelhandel aufgeführt. Das Einzelhandelskonzept muss daher auch auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Herten berücksichtigt werden.

Einzelhandelskonzept 2019

Die Stadt Herten hat im Herbst 2018 das Büro Stadt+Handel mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Kommunale Einzelhandelskonzepte bilden das zentrale kommunale Instrument, um Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zu begründen. In der Bauleitplanung sind sie als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ zu berücksichtigen. Auch die Regionalplanung soll die kommunalen Einzelhandelskonzepte bei ihrer Anpassungsentscheidung mit einbeziehen. Darüber hinaus können Inhalte eines Einzelhandelskonzeptes bei der Entscheidung über Bauvorhaben von Bedeutung sein. Erst ein umfassendes und aktuelles gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept ermöglicht es der Kommune einen städtebaulich begründeten Einfluss auf die Entwicklung des Einzelhandels zu nehmen. Aufgabe eines Einzelhandelskonzeptes ist es, eine optimale Nutzungsverteilung in der Stadt zu gewährleisten, es soll Investitions- und Planungssicherheit herzustellen.

Das Einzelhandelskonzept wurde am 10.07.2019 als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Mit dem Beschluss durch den Rat der Stadt Herten entfaltet das Gutachten seine oben genannte rechtliche Wirkung.

Hertener Siedlungen

Sie wollen bauen und suchen das passende Baugrundstück? In Herten finden Sie für jeden Wohnwunsch den passenden Baugrund.


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255

stadtverwaltung@remove-this.herten.de
www.herten.de