Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren

Mit dem „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW können Gewerbetreibende oder Dienstleistende Ladenlokale in der Hertener Innenstadt stark vergünstigt anmieten und anschließend spannende neue Nutzungen (z. B. neue Einzelhandelskonzepte, Pop-Up-Stores, Gastronomie oder Dienstleistungen) ausprobieren. Die geförderte Laufzeit beträgt maximal zwei Jahre und endet spätestens zum 31.12.2026.

 

Für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer können jetzt leerstehende Ladenlokale in der Hertener Innenstadt durch das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ mit neuem Leben füllen.

Das sind die Inhalte:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer vermieten das eigene Ladenlokal für bis zu 70 Prozent der Altmiete (Kaltmiete) an die Stadt Herten.
  • Die Stadt Herten untervermietet an innovative Gewerbetreibende für zwei Jahre zu stark vergünstigten Konditionen (siehe Rechenbeispiel).

Die Vorteile:

  • Die Stadt Herten ist eine verlässliche Vertragspartnerin.
  • Die Stadt kümmert sich um die Vermietung des Ladenlokals sowie die Kommunikation mit den Mieterinnen und Mietern.
  • Die Gewerbeimmobilie erzielt wieder Mieteinnahmen.
  • Eine positive Entwicklung der Hertener Innenstadt wird unterstützt.

Es gibt folgende Rahmenbedingungen zu erfüllen:

  • Lage des Ladenlokals im sog. Konzentrationsbereich
  • Bereits längerer Leerstand (mind. zwei Monate)
  • Zum Nachweis der Altmiete liegt der letzte Mietvertrag vor, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen.


Für potenzielle Mieterinnen und Mieter eines Ladenlokals

Ob Exsistenzgründer*in oder bereits am Markt tätig, wer eine Geschäftsidee im Bereich Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistung hat und das eigene Konzept immer schon mal in der Innenstadt ausprobieren wollte, kann an dem Förderprogramm teilnehmen – egal ob mit einer kurzzeitiger Nutzung z. B. in Form eines Pop-Up-Stores oder längerfristig.

Die Vorteile:

  • Für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren zahlen Mieterinnen und Mieter lediglich 20 Prozent der regulären Miete (zzgl. Nebenkosten).
  • Das angemietete Ladenlokal befindet sich in bester Innenstadtlage.
  • Der Start in der Innenstadt wird erleichtert, denn Interessierte erhalten Unterstützung und Beratung von einem kompetenten und kreativen Team.
  •  

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
Dienstag: 9 bis 14 Uhr
und nach Terminvereinbarung

 


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255

stadtverwaltung@remove-this.herten.de
www.herten.de