Sofortprogramm Innenstadt

Ladenlokal sucht kreativen Kopf

Mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren“ des Landes NRW können Gewerbetreibende oder Dienstleistende Ladenlokale in der Hertener Innenstadt stark vergünstigt anmieten und anschließend spannende neue Nutzungen (z. B. neue Einzelhandelskonzepte, Pop-Up-Stores, Gastronomie, Dienstleistungen oder soziale Projekte) ausprobieren. Die geförderte Laufzeit beträgt maximal zwei Jahre und endet spätestens zum 31.12.2023. So werden Leerstände reduziert, neue Konzepte etabliert und langfristig die Fußgängerzone belebt.

Für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer können jetzt leerstehende Ladenlokale in der Hertener Innenstadt durch das „Sofortprogramm Innenstadt“ mit neuem Leben füllen.

Das sind die Inhalte:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer vermieten das eigene Ladenlokal für bis zu 70 Prozent der Altmiete (Kaltmiete) an die Stadt Herten.
  • Die Stadt Herten untervermietet an innovative Gewerbetreibende für zwei Jahre zu stark vergünstigten Konditionen (siehe Rechenbeispiel).

Die Vorteile:

  • Die Stadt Herten ist eine verlässliche Vertragspartnerin.
  • Die Stadt kümmert sich um die Vermietung des Ladenlokals sowie die Kommunikation mit den Mieterinnen und Mietern.
  • Die Gewerbeimmobilie erzielt wieder Mieteinnahmen.
  • Eine positive Entwicklung der Hertener Innenstadt wird unterstützt.

Es gibt folgende Rahmenbedingungen zu erfüllen:

  • Lage des Ladenlokals im sog. Konzentrationsbereich
  • Bereits längerer Leerstand (mind. zwei Monate)
  • Zum Nachweis der Altmiete liegt der letzte Mietvertrag vor, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Für potenzielle Mieterinnen und Mieter eines Ladenlokals

Ob Exsistenzgründer*in oder bereits am Markt tätig, wer eine Geschäftsidee im Bereich Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung, Soziales oder Kultur hat und das eigene Konzept immer schon mal in der Innenstadt ausprobieren wollte, kann an dem Sofortprogramm teilnehmen – egal ob mit einer kurzzeitiger Nutzung z. B. in Form eines Pop-Up-Stores oder längerfristig.

Die Vorteile:

  • Für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren zahlen Mieterinnen und Mieter lediglich 20 Prozent der regulären Miete (zzgl. Nebenkosten).
  • Das angemietete Ladenlokal befindet sich in bester Innenstadtlage.
  • Der Start in der Innenstadt wird erleichtert, denn Interessierte erhalten Unterstützung und Beratung von einem kompetenten und kreativen Team.

Rechenbeispiel

Ladenlokal Innenstadt, 100 m² Verkaufsfläche + Sozialräume

Kaltmiete 10 €/m² pro Monat 1.000 €
Anmietung durch die Stadt Herten zu
70 % der Altmiete pro Monat
700 € Mieteinnahme für den Eigentümer
Untervermietung an den neuen Mieter zu 20 % der Altmiete pro Monat 200 € Gesamtkosten für den Mieter zzgl. Nebenkosten

Sollten für die neuen Nutzungen kleinere Umbauarbeiten notwendig sein (z.B. Austausch des Bodenbelags, Erneuerung der sanitären Einrichtungen) können über das Programm Umbaupauschalen in Höhe von 2.500 € (bei Kosten in mind. der doppelten Höhe) beim Team des Projektbüros NEUSTART INNENSTADT beantragt werden. Kosten für die Ansschaffung von Einrichtungsgegenständen, behördlichen Genehmigungen o.Ä. können nicht gefördert werden. Sollten Personen bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee mit formellen oder anderen Anforderungen, z. B. im Zuge der Erteilung einer Nutzungsgenehmigung, konfrontiert werden, unterstützt das Team des Projektbüros NEUSTART INNENSTADT Sie gerne – sei es bei der Vorbereitung und Erstellung von Anträgen oder der Kommunikation mit den behördlichen Stellen. Gemeinsam werden so schnelle und praktikable Lösungen entwickelt!

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
Dienstag: 9 bis 14 Uhr
und nach Terminvereinbarung