Wasserversorgungskonzept

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden gemäß § 38 Absatz 3 des Landeswassergesetzes in NRW ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen.

Dabei soll das Wasserversorgungskonzept die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.

Für eine einheitliche Vorgehensweise und zur Arbeitserleichterung wurden in einem Arbeitskreis zur Evaluierung der Wasserversorgungskonzepte die bestehenden Arbeitshilfen überarbeitet und auf Basis der Erfahrungen aus der ersten Vorlage der Wasserversorgungskonzepte weiterentwickelt.

Das Wasserversorgungskonzept 2024 der Stadt Herten wurde wie die erste Vorlage in Zusammenarbeit mit dem Wasserversorger Gelsenwasser erarbeitet. Der Entwurf kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Der Entwurf des Wasserversorgungskonzepts wird bis zum 30. Juni 2024 fristgerecht der Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt. Nach erfolgter Annahme des Konzeptes durch die Bezirksregierung erfolgt die Veröffentlichung des abgestimmten Konteptes ebenfalls an dieser Stelle.

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