Europawahl am 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl zum Zehnten Europäischen Parlament statt. Rund 46.000 Bürgerinnen und Bürger sind in Herten wahlberechtigt. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

In Herten werden, wie in den letzten Jahren, 22 Wahllokale eingerichtet. Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl, die am Wahlsonntag nach Möglichkeit in die Wahllokale mitgebracht werden sollen, werden bis zum 19. Mai 2024 in den Haushalten der Hertener Bürgerinnen und Bürger zugestellt.

Die Wählerinnen und Wähler sind dazu angehalten auf das Wahllokal, dass auf ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, zu achten, anderenfalls hat man ab dem 13. Mai 2024 die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen.

 

Wahlberechtigung

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis aufgeführt sind.

Rund 46.000 Personen sind in Herten berechtigt bei der Wahl zum Europäischen Parlament ihre Stimme abzugeben. Hier gelten folgende Voraussetzungen: Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Herten ihren Wohnsitz haben.  

 

Besondere Regelung für Unionsbürger/innen

Eine besondere Regelung gilt für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Sofern Sie in der Vergangenheit keinen Antrag auf Eintragung in das Hertener Wählerverzeichnis gestellt haben, sind sie grundsätzlich in ihrem EU-Mitgliedsstaat wahlberechtigt.

Wollen Sie jedoch bei der Wahl in Herten teilnehmen, so müssen Sie einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei dem Wahlamt stellen. Der Antrag kann bis zum 21. Tag vor der Wahl –  19. Mai 2024 gestellt werden. Man wird dann aus dem Wählerverzeichnis seines Heimatlandes gestrichen.

Das benötigte Formular hierfür ist bei dem Bundeswahlleiter unter folgendem Link erhältlich und muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet bei dem Wahlamt der Stadt Herten eingereicht werden:

https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf

Jeder kann seine Stimme somit natürlich nur einmal abgeben.

 

Besondere Regelung für Auslandsdeutsche

Für Personen mit einem Wohnsitz im Ausland, welcher nicht in der EU liegt, gilt ebenfalls eine besondere Regelung. Sofern ihr Aufenthalt in Herten nach dem 14. Lebensjahr und nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, können auch sogenannte Auslandsdeutsche bis zum 21. Tag vor der Wahl – 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und somit auf Briefwahl stellen. Sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein, so kann ein Antrag nur gestellt werden, wenn eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik besteht.

Weitere Informationen sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie im städtischen Wahlamt oder auf der Homepage des Bundeswahlleiters.

Das benötigte Formular ist auch digital bei dem Bundeswahlleiter unter folgendem Link erhältlich und muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet bei dem Wahlamt der Stadt Herten eingereicht werden:

https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/56e4a94b-def6-4953-b97a-a9eec316e2b7/euwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf

Jeder kann seine Stimme somit natürlich nur einmal abgeben.

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahl per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Diesen Antrag kann jeder dann einfach ausfüllen, im farbigen Feld unterschrieben und an das Briewahlbüro der Stadt Herten Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten senden.

  1. Briefwahlunterlagen online anfordern

Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab dem 13. Mai 2024 kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen auch zur Europawahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wähler/innen automatisch zu dem Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann per Post zum Wähler. 

  1. Antrag per Post – Unterlagen per Post

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!

  1. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich innerhalb der regulären Öffnungszeiten im Briefwahlbüro im Rathaus, Ratssaal, 1. OG, Raum 133 die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.

  1. Bevollmächtigter holt Unterlagen ab

Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

 

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Vier Wochen vor der Wahl, also am Montag, den 13. Mai 2024 öffnet das Briefwahlbüro. Es befindet sich im Rathaus Hauptgebäude, Ratssaal, 1. OG, Raum 133. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen.

  • montags 8.00 – 16.00 Uhr
  • dienstags, mittwochs und freitags 08.00 – 12.30 Uhr
  • donnerstags von 8.00 – 12.30 und 14.00 – 17.30 Uhr  

Außerdem ist das Briefwahlbüro am letzten Freitag vor der Wahl, 07. Juni 2024, bis 18 Uhr geöffnet. Dies entspricht der letzten Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. 

Unterlagen rechtzeitig abschicken

Von großer Wichtigkeit ist es dass die/der Briefwähler/in den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 09. Juni 2024, 18.00 Uhr im Rathaus vorliegen.

Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden.

Wahllokale

Wer nicht im Vorfeld bereits per Briefwahl seine Stimme abgegeben hat, kann am 09. Juni 2024 zwischen 08.00 und 18.00 Uhr das Wahllokal aufsuchen, das zu seinem Wahlbezirk gehört. Das entsprechende Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung, die bis zum 19. Mai 2024 zugestellt wird, aufgedruckt.

In Herten werden hierzu 22 Wahllokale eingerichtet.

 

Barrierefreiheit der Wahllokale

Wie in der Vergangenheit wird das Wahllokal des Wahlbezirkes 07.0 – Siebenbürgerhaus der Jugend nicht barrierefrei sein; alle übrigen Wahllokale sind barrierefrei erreichbar.  


Wählerinnen und Wähler haben ab dem 13. Mai 2024 die Möglichkeit die Briefwahl anzufordern oder die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen. Mit Hilfe des Wahlscheines können Bürgerinnen und Bürger am Wahltag in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises wählen.

 

Wähler/innen mit Mobilitätseinschränkungen haben somit die Möglichkeit einen Antrag auf Briefwahl zu stellen oder mit Hilfe eines vorab beantragten Wahlscheines jedes Wahllokal im Stadtgebiet aufzusuchen.

Weitere Informationen

Wahlergebnispräsentation

Im Rathaus findet zur Europawahl keine Wahlergebnispräsentation statt, da diese Veranstaltung nur bei Kommunalwahlen durchgeführt wird. Dafür können Interessierte die Wahlauszählung wieder am heimischen PC verfolgen.

 

Interessante Infos

Weitere interessante Informationen rund um die Wahlen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums oder auf der Homepage des Bundeswahlleiters.

Ansprechperson Wahlmanagement und Briefwahlbüro