Besteuert wird das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse, insbesondere durch das Aufstellen von Bildschirmen auf denen Sportübertragungen gezeigt werden, ermöglichen (Wettbüros).
Steuersatz
Die Wettbürosteuer beträgt je angefangenen Kalendermonat 3 % des für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Gesamtbetrages.
Je Wettbüro und Kalendermonat muss eine Steuererklärung bei der Stadt Herten, Fachdezernat 2.1 Finanzen/Abgaben, 45697 Herten eingereicht werden.
Die vierteljährlichen Abgabetermine für die Steuererklärungen sind:
15. April | für die Monate | Januar, Februar, März |
15. Juli | für die Monate | April, Mai, Juni |
15. Oktober | für die Monate | Juli, August, September |
15. Januar | für die Monate | Oktober, November, Dezember |
Nach Prüfung der Steuererklärungen setzt die Stadt Herten die Wettbürosteuer durch einen Bescheid fest. Wird keine Steuererklärung einreicht, kann die Stadt Herten die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Sie haben Interesse an aktuellen Pressemeldungen und Veranstaltungstipps? Dann abonnieren Sie doch unsere News als E-Mail!