Wettbürosteuer

Besteuert wird das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse, insbesondere durch das Aufstellen von Bildschirmen auf denen Sportübertragungen gezeigt werden, ermöglichen (Wettbüros).

Steuersatz

Die Wettbürosteuer beträgt je angefangenen Kalendermonat 3 % des für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Gesamtbetrages.

Abgabetermine für Steuererklärung

Je Wettbüro und Kalendermonat muss eine Steuererklärung bei der Stadt Herten, Fachdezernat 2.1 Finanzen/Abgaben, 45697 Herten eingereicht werden.  

Die vierteljährlichen Abgabetermine für die Steuererklärungen sind:

15. April für die Monate 

 Januar, Februar, März

15. Julifür die Monate

 April, Mai, Juni

15. Oktoberfür die Monate

Juli, August, September

15. Januarfür die Monate

Oktober, November, Dezember

Nach Prüfung der Steuererklärungen setzt die Stadt Herten die Wettbürosteuer durch einen Bescheid fest. Wird keine Steuererklärung einreicht, kann die Stadt Herten die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Ihre Ansprechperson

Frau Osemann
Telefon: 02366 303-295
Gebäude: Rathaus
Raum: 250

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