Grundbesitzabgaben

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Grundbesitzabgaben sind Steuern und Gebühren, die durch Grundbesitz entstehen. Dazu gehören:

  • Grundsteuer A (für land-oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
  • Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke)
  • Abfallentsorgungsgebühren
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Abwassergebühren
  • Gewässerunterhaltungsgebühren

Informationen zu Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren erteilt auch der ZBH.

Abwassergebühren sind Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Der Schmutzwassergebühr liegt der Frischwasserverbrauch des Vorvorjahres zugrunde.

Die Niederschlagswassergebühr wird  aufgrund der versiegelten Flächen berechnet, von denen das Niederschlagswasser dem Abwasserkanal zugeleitet wird.

Die Gewässerunterhaltungsgebühr für Pflege und Unterhaltung der Gewässer wird aufgrund der versiegelten und unversiegelten Grundstücksflächen berechnet.

Informationen zur Niederschlagswasser- und Gewässerunterhaltungsgebühr gibt es auch im Fachdezernat 4 - Planen und Bauen / Tiefbauamt / Datenbanken. 

Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs-, Abwasser- und Gewässerunterhaltungsgebühren werden für entsprechende Leistungen der Stadt erhoben. Sie werden vom Fachdezernat 2.1 - Finanzen/Abgaben festgesetzt und beziehen sich auf ein Grundstück. 

Der Rat der Stadt Herten beschließt die Gebührensätze auf der Basis jährlicher Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.

Festsetzung

Die vierteljährlich (jeweils zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.) fälligen Benutzungsgebühren werden zu je einem Viertel des Jahresbetrages durch einen Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben festgesetzt. Dieser Bescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekanntgegeben.

Ausnahme

Bei Eigentumswohnungen erhält der bestellte Verwalter einen Abgabenbescheid über alle Gebühren der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft.

Satzungen

Die entsprechenden Satzungen finden Sie am Ende dieser Seite als Download.

Zuständigkeiten

  • Frau Vaessen (Buchstaben A - N)
  • Frau Cherkaoui (Buchstaben O - Z)

Download

Ihre Ansprechpersonen

Frau Cherkaoui
Telefon: 02366 303-202
Gebäude: Rathaus
Raum: 250
Frau Vaessen
Telefon: 02366 303-201
Gebäude: Rathaus
Raum: 249

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