Grundbesitzabgaben sind Steuern und Gebühren, die durch Grundbesitz entstehen. Dazu gehören:
- Grundsteuer A (für land-oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
- Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke)
- Abfallentsorgungsgebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Abwassergebühren
- Gewässerunterhaltungsgebühren
Informationen zu Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren erteilt auch der ZBH.
Abwassergebühren sind Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Der Schmutzwassergebühr liegt der Frischwasserverbrauch des Vorvorjahres zugrunde.
Die Niederschlagswassergebühr wird aufgrund der versiegelten Flächen berechnet, von denen das Niederschlagswasser dem Abwasserkanal zugeleitet wird.
Die Gewässerunterhaltungsgebühr für Pflege und Unterhaltung der Gewässer wird aufgrund der versiegelten und unversiegelten Grundstücksflächen berechnet.
Informationen zur Niederschlagswasser- und Gewässerunterhaltungsgebühr gibt es auch im Fachdezernat 4 - Planen und Bauen / Tiefbauamt / Datenbanken.
Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs-, Abwasser- und Gewässerunterhaltungsgebühren werden für entsprechende Leistungen der Stadt erhoben. Sie werden vom Fachdezernat 2.1 - Finanzen/Abgaben festgesetzt und beziehen sich auf ein Grundstück.
Der Rat der Stadt Herten beschließt die Gebührensätze auf der Basis jährlicher Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.
Festsetzung
Die vierteljährlich (jeweils zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.) fälligen Benutzungsgebühren werden zu je einem Viertel des Jahresbetrages durch einen Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben festgesetzt. Dieser Bescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekanntgegeben.
Ausnahme
Bei Eigentumswohnungen erhält der bestellte Verwalter einen Abgabenbescheid über alle Gebühren der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft.
Satzungen
Die entsprechenden Satzungen finden Sie am Ende dieser Seite als Download.
Zuständigkeiten
- Frau Vaessen (Buchstaben A - N)
- Frau Cherkaoui (Buchstaben O - Z)
- Abwasserbeseitigungssatzung (26.04.2017)159 K
- Anlage 1 und 2 zur Abwasserbeseitigungssatzung135 K
- Anlage 3 zur Abwasserbeseitigungssatzung66 K
- Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung 2023788 K
- Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren (25.01.2021)156 K
- Satzung über den Abwassergebührentarif der Stadt Herten (21.12.2023)75 K
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